Stallpflicht verletzt

1.500 Euro Geldbuße für Geflügelzüchter

Österreich
28.06.2006 17:55
Die Stallpflicht für Geflügel dauerte in der Steiermark bis 12. Mai, doch schon Anfang des Monats ließ ein steirischer Geflügelbauer seine Tiere für drei Tage ins Freie. Weil er das auch in einem Fernsehinterview erzählte, wurde der Amtstierarzt aufmerksam. Die Folgen: Eine Anzeige und eine Verhandlung im Grazer Straflandesgericht. Dort wurde dem 39-Jährigen am Mittwoch eine Geldbuße auferlegt.

Der Geflügelzüchter aus dem Bezirk Graz-Umgebung hatte trotz Stallpflicht rund 3.000 Hühnern freien Auslauf gewährt, wobei laut Anklage "ein Teil der Hühner die gebotene Gelegenheit zum Auslauf im Freien auch tatsächlich wahrgenommen hat". Der Angeklagte war geständig, sein Verteidiger erklärte: "Es war eine Notwehr der Freilandhalter."

"In der Regel werden hier schwerere Vergehen verhandelt, aber Kleinvieh macht auch Mist", meinte Richter Gernot Patzak. "Es ist um meine Existenz gegangen, ich verkaufe Freilandeier, die sind um ein Drittel teuer", rechtfertigte sich der Beschuldigte. Immerhin liefert er pro Woche 30.000 Eier an "Toni's Freilandeier", einem der größten Eierproduzenten Österreichs, der rund 300 zuliefernde Betriebe unter Vertrag hat. Der Besitzer der Firma, Toni Hubmann - er befand sich unter den Zuschauern - , ließ ebenfalls Hühner vor Aufhebung der Stallpflicht ins Freie. Auch gegen ihn läuft derzeit ein gerichtliches Verfahren.

1.500 Euro Geldbuße
'Der Richter entschied, dass in diesem Fall mit einer diversionellen Einigung vorgegangen werden kann. 1.500 Euro muss der Geflügelbauer zahlen, dann ist die Sache erledigt. "Jetzt geht das Geschäft wieder?", erkundigte sich der Richter. "Ja", so der Beschuldigte. Gegen etliche andere Betriebe wurde ebenfalls Anzeige erstattet, diese kamen aber mit einer Verwaltungsstrafe davon.

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