Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleich zu setzende Handlung mit einer unter 14-Jährigen ist laut Strafgesetzbuch verboten, selbst wenn diese damit einverstanden ist oder sich - wie im vorliegenden Fall - nichts sehnlicher wünscht. Richterin Beate Matschnig verhängte über den Täter, der mit dem Mädchen einige Wochen nach dem Kennenlernen eine ernsthafte Beziehung eingegangen war, die insgesamt eineinhalb Jahre hielt, allerdings die Mindeststrafe. Die Schuld sei "nicht sehr schwer", hieß es in der Urteilsbegründung.
"Ich hab' mir nix dabei gedacht", gab Alex, mittlerweile 22 Jahre alt, zu Protokoll. Ganz so dürfte es allerdings nicht gewesen sein. Als die Beziehung in die "heiße Phase" trat, ließ er einem Freund eine SMS zukommen: "Ich habe den größten Fehler gemacht, den man als Volljähriger machen kann. Ich hab' mich in eine Minderjährige verschaut."
Dass er dreieinhalb Jahre nach seinen strafbaren Handlungen zur Verantwortung gezogen wurde, verdankt der junge Mann einer Sozialpädagogin, die jene Wohngemeinschaft betreut, in der das aus schwierigen familiären Verhältnissen stammende Mädchen lebt. Sie hatte von der Geschichte erfahren und Anzeige erstattet. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurde das Tagebuch der Schülerin konfisziert, in dem sie penibel ihre Liebesgeschichte dokumentiert hatte.










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