Über 50 Messerstiche

Ritual-Mord an Ex-Freundin: “Ich musste es tun”

Salzburg
01.09.2015 10:06
Es war ein Prozessbeginn, der allen alles abverlangte: Auf der Anklagebank Alexander I. (21), der schilderte, wie er in Saalfelden (Sbg.) seine Ex-Freundin Mirela B. (19) mit 50 Messerstichen tötete. "Stimmen haben es mir befohlen, sie war ein Opfer!" Worte, die bei den anwesenden Angehörigen für blankes Entsetzen sorgten.

Ausnahmezustand Montag früh im Ausweichquartier des Salzburger Landesgerichts: scharfe Sicherheitskontrollen am Eingang, etliche Polizisten in Zivil, dazu die Sondereinheit Cobra. Für einen höchst sensiblen Jugendschwur-Prozess. Vor dem Gebäude versammelten sich Familie und Freunde von Mirela B., trugen ihr Foto auf den T-Shirts. Die meisten von ihnen folgten dem Verfahren in einem Nebenraum via Videoübertragung. Mutter, Vater und Bruder nahmen im Verhandlungssaal Platz, unter der Obhut der Helfer vom Weißen Ring und Polizeischutz. Bis Alexander I. (21) mit gut 30 Minuten Verspätung und in Begleitung von acht Justizwachebeamten in den Saal geführt wurde. "Warum, Alex, warum", schrie Mirelas Mutter in Richtung des Angeklagten. Der hielt sich nur ein Papier vor das Gesicht und schwieg. Regungslos, aber aufmerksam hörte er sich den Vortrag von Staatsanwältin Karin Sperling an, die akribisch schilderte, wie der arbeitslose Salzburger Mirela B. in der Wohnung brutal ermordete, "„ja mehr hinrichtete." Mit fünf Messern, mehr als 50 Stichwunden. "Sechsmal durchstach er den Körper bis zum Fliesenboden, elf Stiche trafen das Herz." Stille im Saal. "Er hat sie ausgezogen, sich ausgezogen", schilderte Sperling. Bis seine Mutter kam, nachdem er sie zunächst mit SMS aus der Wohnung fernhielt. Sie sah das Blutbad und schlug bei Nachbarn Alarm.

"Eine außergewöhnlich tragische Tat und ein Angeklagter in außergewöhnlicher Verfassung", hielt sich Verteidigerin Liane Hirschbrich in ihrem Anfangsplädoyer zurück. Dafür antwortete Alexander I. sehr ausführlich auf die Fragen der vorsitzenden Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. Und erzählte von den Stimmen, die er seit seinem 10. Lebensjahr hört und seit dem Tod des Onkels 2011 auch verstand. "Ich musste ein würdiges Opfer bringen, sonst bin ich dran", erklärte er im Pinzgauer Dialekt. Und als er dann für Oktober die Ladung zu seiner Gerichtsverhandlung nach einem Diebstahl bekam, wusste er: "Jetzt muss ich es tun und Österreich verlassen." So buchte er einen Flug nach New York für einen Tag vor seiner anberaumten Verhandlung, das unter seinem alten Namen, den er ändern ließ, und bestellte Mirela B. unter einem Vorwand in die Wohnung. Ihr Todesurteil. Fragen nach satanistischen, okkulten oder gar kannibalistischen Motiven verneinte I. nicht grundsätzlich. "Wenn es so aussah, sollte es wohl so sein. Was auf den Boden gefallen ist, habe ich gegessen. Das ist menschliche Kraft." Wieder Stille im Saal.

"Diese Tat war akribisch geplant"
Kriminalpsychologe Thomas Müller erörterte danach seine Expertise. Er sprach von einem so genannten "Overkill", ein fachspezifisches "Übertöten aus Wut, Hass und Zorn. Das war ein persönliches Tötungsdelikt", sagte der Sachverständige, der dem Angeklagten ein "erhöhtes Risiko für weitere Tötungsdelikte" attestierte. Dem Motiv des Okkultismus hingegen hielt Müller entschieden dagegen. "So etwas sieht anders aus, das passiert nicht zu Hause." Was das Gutachten von Neuropsychiater Ernst Griebnitz stützt, der Alexander I. Zurechnungsfähigkeit sowie Anzeichen einer kombinierten Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Eine Kerbe, in die auch Opfer-Anwalt Stefan Rieder ("Weißer Ring") stößt: "Diese Tat war akribisch geplant. Es gab danach massive Reinigungsversuche und er hat seine Flucht geplant, außerdem hat er während des ,Rituals’ mit seiner Mutter SMS geschrieben", meldete er ein Teilschmerzensgeld von 95.000 € für die Familie an. Die dem äußerst penibel vorbereiteten Prozess auch diszipliniert folgte. Nur am Nachmittag gingen im Raum der Videoübertragung unter einigen Anwesenden die Emotionen hoch. Die Polizei musste die erhitzten Gemüter beruhigen. Passiert ist dank der umsichtigen Sicherheitsvorkehrungen nichts. Am Dienstag kommen Zeugen, wie etwa die Nachbarn, zu Wort. Ein Urteil wird für Mittwoch erwartet.

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