Wegen des zeitlichen Abstandes zwischen Aufhebung der generellen Stallpflicht und dem Inkrafttreten der neuen Verordnung kann an diesem Wochenende alles österreichische Geflügel „frei“ laufen. Die allgemeine Stallpflicht war seit 19. Februar 2006 in Kraft.
Nur mehr neun Bezirke betroffen
Mittels der neuen Verordnung, einer Adaption der so genannten Geflügelpest-Biosicherheitsverordnung 2006, soll die Einschleppung und Verbreitung der Geflügelpest durch Wildvögel weiterhin verhindert werden. Die allgemeine Stallpflicht bleibt demnach in Gebieten mit einer höheren Hausgeflügeldichte als 750 Tiere pro Quadratkilometer erhalten. Davon betroffen sind neun Bezirke: Feldbach, Amstetten, Wolfsberg, Hartberg, Wr. Neustadt-Stadt, Radkersburg, St. Pölten- Stadt, Linz-Land und Braunau.
Risikogebiete bleiben weiter scharf beobachtet
Freilaufhaltung wird es aber auch in den Risikogebieten nicht geben. Ebenfalls gilt rund um die Auffindungsorte von verdächtigen toten Wildvögeln in einem Radius von zehn Kilometer weiterhin die Schutz- und Überwachungszone, und somit eine Stallpflicht-Frist von 30 Tagen. In allen nicht betroffenen Gebieten ist Auslaufhaltung ab sofort wieder möglich.
110 tierische Vogelgrippe-Opfer
Bis zum 5. Mai wurden laut Gesundheitsministerium in Österreich 81 tote Schwäne und 29 tote Enten positiv auf den H5N1-Virus getestet. Zuchtgeflügel war bisher nicht von der Vogelgrippe betroffen.










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