5 Menschen tot

Urteil im Seegrotten-Prozess

Österreich
12.05.2006 17:35
Im Prozess um das Bootunglück in der Seegrotte Hinterbrühl steht das Urteil fest. Ein Beamter der niederösterreichischen Landesregierung und die beiden Geschäfts-Führerinnen der Seegrotte wurden schuldig gesprochen und zu je 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Freisprüche gab es für den Betriebsleiter der Grotte und den Bootsführer des gekenterten Schiffes.

Seit Mitte Jänner mussten sich die fünf Angeklagten wegen fahrlässiger Gemeingefährdung in Wiener Neustadt vor Gericht verantworten. Das Strafmaß von bis zu drei Jahren wurde nicht voll ausgeschöpft. Alle Angeklagten hatten sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt. Die Verteidiger sprachen im Prozess von einem nicht vorhersehbaren, schicksalhaften Ereignis.

Gutachten deckte Mängel auf
Laut Gutachten war das Fahrgastschiff ursprünglich nicht gesetzeskonform gebaut. Deshalb veranlasste der Betreiber der Seegrotte unmittelbar nach der Erstzulassung 1993 ein Umbau. Das Fahrgastschiff wurde verbreitert und ein dritter Rumpf eingefügt. Die Änderungen fielen bei der Überprüfung 2003 nicht auf, Unterlagen gab es keine. Im maßstabgetreuen Modellversuch im Gerichtssaal kenterte das Boot beim leichten Anschubsen.

Fünf Passagiere tot
Am Pfingstmontag 2004 war ein vollbesetztes Boot auf einer Rundfahrt in der letzten Kurve vor der Anlegestelle gekentert. Fünf Passagiere, Mitglieder einer deutschen Reisegruppe, fanden dabei den Tod.

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