Klimtbild bleibt

“Amalie Zuckerkandl” darf hängen bleiben

Österreich
09.05.2006 15:30
Das derzeit in der Galerie im Belvedere befindliche Klimt-Bild "Amalie Zuckerkandl" muss nicht zurückgegeben werden. Das hat am Montag ein dreiköpfiges Schiedsgericht entschieden.

Die Voraussetzungen für eine Rückstellung an die beiden Erbengruppen nach Ferdinand Bloch-Bauer, beziehungsweise nach Hermine Müller-Hofmann sind nach dem Kunstrückgabegesetz 1998 nicht erfüllt.

Die Schiedsrichter Andreas Nödl, Walter H. Rechberger und Peter Rummel (Vorsitz) sind in ihrem Schiedsspruch davon ausgegangen, dass das Gemälde "Amalie Zuckerkandl" auf "Veranlassung von Ferdinand Bloch-Bauer freiwillig, ohne Gegenleistung an Hermine Müller-Hofmann, die Tochter von Amalie Zuckerkandl, herausgegeben worden ist."

Auch die Veräußerung des Gemäldes durch Müller-Hofmann an Vita Künstler, die das Bild letztlich der Galerie im Belvedere schenkte, sei keine "Vermögensentziehung im Sinne des Nichtigkeitsgesetzes" gewesen, hieß es in einer Aussendung des Schiedsgerichtes am Montagabend.

Das Gemälde "Amalie Zuckerkandl" steht seit 1988 im Eigentum der Österreichischen Galerie Belvedere. Ursprünglich besaß die später im Vernichtungslager Belzec umgebrachte Amalie Zuckerkandl das Porträt, das Klimt kurz vor seinem Tod 1918 von ihr gemalt und nicht mehr fertig gestellt hatte. 1942 verkaufte deren Tochter Hermine Müller-Hofmann das Gemälde in der Galerie des emigrierten Freundes Otto Kallir, wo sie von dessen Geschäftsführerin Vita Künstler 1.600 Reichsmark erhielt.

1948 bot Künstler das Bild Hermine Müller-Hofmann für einen Rückkauf an, die das Angebot jedoch nicht wahrnahm. Künstler schließlich schenkte 1988 das Porträt der Österreichischen Galerie im Gegenzug dafür, ein Schiele-Bild ihres Besitzes nach einem Verkauf an Ronald Lauder ausführen zu dürfen. Nach ihrem Tod 2001 gelangte es schließlich ins Belvedere.

 

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