Vom Vorwurf des Vergehens der fahrlässigen Tötung wurde ein 25-Jähriger am Innsbrucker Bezirksgerichtrechtskräftig freigesprochen. Der Mann hatte am 17. Mai 2005 im Wipptal einen Traktor mit 1,5 Meter Brennholz zu seinem Wohnhaus gelenkt, als plötzlich vier Kinder, darunter sein eigenes (2), daher stürmten. „Mei, lass uns mitfahr’n!“, bettelten die Kinder. Der 25-Jährige stoppte sein Fahrzeug, ließ aber den 1. Gang eingelegt und trat auf die Kupplung.
Kurz vor dem linken Vorderrad kamen der Sohn des Lenkers und ein vierjähriges Nachbarskind zu Sturz. In der Absicht, die gefährdeten Kinder abfangen zu wollen, beugte sich der Lenker aus dem Fahrzeug. Er glitt mit dem Fuß von der Kupplung ab. Da fuhr der Traktor ruckartig an und überrollte den Vierjährigen! Der Bub verstarb noch am Weg in die Innsbrucker Klinik. Auch sein eigenes Kind wurde vom Rad überrollt und blieb zum Glück unverletzt.
Das Gericht folgte Verteidiger Peter Kaltschmid: „Mein Mandant wurde freigesprochen, weil seine Absicht nachgewiesen wurde, die Kinder zu retten“, sagte er.
Foto: Symbolbild
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