„Sex in der Öffentlichkeit“ war der Titel eines Beitrages, der im Sommer 2004 im ORF ausgestrahlt wurde. Ein Filmteam hatte Kameraleute bei höchst ungewöhnlichen Porno-Dreharbeiten beobachtet. Nicht in einer Wohnung, sondern in aller Öffentlichkeit gingen die nackten Darsteller ihrer lustvollen Arbeit nach. Dazu wurde die großteils empörte Reaktion von Passanten eingefangen.
Eine Sexszene wurde in einer Pizzeria gefilmt. Bis Kellner die ungebetenen Gäste, die gerade zur Sache gehen wollten, verjagten. Nach der Ausstrahlung des Beitrages rief der Besitzer des Lokals empört die Gerichte an. Denn er ist Moslem und Bekannte und Gäste meldeten sich: Wütend und im Glauben, die Sexszenen wären mit seiner Einwilligung gefilmt worden.
Der Gastwirt klagte. Solche Sexszenen wären als öffentliche unzüchtige Handlungen zu qualifizieren, wären auf der Donauinsel untragbar und mit seinem Glauben unvereinbar. Urteil: Die Ausstrahlung des ORF-Beitrags war zulässig. Der Wirt wäre nicht geschädigt worden, zumal erkennbar war, dass es von ihm zu den Dreharbeiten keine Zustimmung gab. Opfer einer derartigen „Sex-Attacke“ zu werden, ist nichts Ehrenwürdiges. Daher: Klage abgewiesen.
Story: Peter Grotter, Kronen Zeitung
Foto: Peter Tomschi
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