Stallpflicht-Rebellen

Unfolgsamen Bauern drohen zwei Jahre Haft

Österreich
03.05.2006 22:25
Die Stallpflicht ist immer mehr Bauern ein Dorn im Auge. Die Hühner legen weniger Eier, vor allem Bio-Landwirte bangen um ihre Existenz. "Schluss mit dem Hausarrest", sagen sich jetzt viele und lassen ihr Federvieh trotz Verbot wieder hinaus ins Freie. Antwort vom Ministerium: Den Rebellen drohen bis zu zwei Jahre Haft. Unnötig, denn: Die Stallpflicht wird ab 12. Mai gelockert!

Toni Hubmann hat es der Branche vorgemacht. Die einst glücklichen Hühner seien so ganz ohne regelmäßige Frischluft jetzt nicht mehr so glücklich, sagt er. Im Stall eingesperrt, könne man auch nur noch schwer von "Freilandhaltung" sprechen.

"Für das Geflügel ist das natürlich eine Qual", so der "Robin Hood der Hühner", wie man Toni in der Steiermark schon neckisch nennt. Vogelgrippe hin, Vogelgrippe her; Hubmann entließ seine Hühner wieder in die Freiheit. Seit kurzem wird in seinen Betrieben wieder fröhlich gegackert und gescharrt. Unter freiem Himmel.

Eine Protestaktion, die österreichweit Schule macht. Immer mehr Landwirte öffnen ihre Ställe und wehren sich so gegen den verlängerten Hausarrest. "In vielen Bereichen des Landes ist das Einsperren der Tiere völlig sinnlos", erklärt ein Bauer aus Niederösterreich. "Wir wollen ja nur angehört werden und ein bisschen mitbestimmen dürfen."

Dabei könnten die militanten Stallpflicht-Verweigerer - zumindest rein juristisch - selbst bald hinter Gittern landen. "Gegen solche Betriebe wird natürlich vorgegangen, da mit Absicht gegen geltendes Recht verstoßen wird", erklärt Christoph Hörhan vom Gesundheitsministerium. Ministerin Maria Rauch-Kallat: "Wer sich nicht an die Gesetze hält, muss mit Strafen rechnen."

Im Alltag sieht das dann so aus: Zuerst wird der Bauer mit einer Verwaltungsstrafe (bis zu 4000 Euro) konfrontiert. Bringt das alles nichts und bleiben die Tiere im Freien, drohen dem Verweigerer im schlimmsten Fall ein paar Jahre Gefängnis.

Stallpflicht wird gelockert!
Doch lange müssen die gefiedertem Freund und ihre Besitzer nicht mehr ausharren. Die Stallpflicht für Geflügel wird nach Ablaufen der derzeitigen Frist am 12. Mai gelockert. Nur noch in bestimmten Vogelgrippe-Risikogebieten, die von den Experten nun genau definiert werden, wird die Verordnung weiter aufrecht erhalten. In der kommenden Woche sollen diese Gebiete genau bestimmt werden. In allen übrigen Gebieten ist die Stallpflicht ab 12. Mai aufgehoben.

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