Die Partei hatte bei der Nationalratswahl im Jahr 2013 statt der erlaubten sieben tatsächlich 13,5 Millionen Euro ausgegeben (siehe Grafik). Möglich gewesen wäre dafür eine Strafe von bis zu 1,1 Millionen Euro. Stronachs Anwalt Michael Krüger bestätigte gegenüber den "Oberösterreichischen Nachrichten" sowie gegenüber der APA den Erhalt des Bescheids. Die Partei will nun rechtlich dagegen vorgehen.
Die Beschwerde des Team Stronach sei bereits dem Transparenz-Senat übermittelt worden, sagte Krüger. Der Senat leitet diese an das Bundesverwaltungsgericht weiter. Dort kann dann eine Weiterleitung an den Verfassungsgerichtshof (zur Prüfung der Verfassungsgemäßheit) veranlasst werden - oder aber die Beschwerde wird abgewiesen.
Sollte es seitens des Bundesverwaltungsgerichts eine Abweisung geben, will das Team Stronach selbst den Verfassungsgerichtshof anrufen, wie Krüger sagte. Der Anwalt betonte, dass der Parteien-Transparenz-Senat die im Verfahren vom Team Stronach vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht verworfen habe, "sondern auf seine Verpflichtung, das Gesetz auch bei einer allfälligen Verfassungswidrigkeit zu vollziehen, verwiesen" habe.
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