Jetzt ist es fix:

Ex-Innenminister Ernst Strasser bekommt Fußfessel

Österreich
19.05.2015 18:13
Die Justiz hat jetzt entschieden: Der frühere Innenminister und EU-Parlamentarier Ernst Strasser, der wegen Bestechlichkeit zu drei Jahren Haft verurteilt worden ist, bekommt die Fußfessel. Er war bereits bisher Freigänger, musste aber die Nächte noch im Gefängnis verbringen. Das bleibt ihm jetzt erspart.

Damit befindet sich der inzwischen 59-jährige Ernst Strasser bei der Aufarbeitung seiner "Cash for Law"-Affäre im Finale. Strasser war Ende 2010 von zwei Journalisten einer englischen Zeitung ins Visier genommen worden. Die beiden, die sich als Lobbyisten tarnten, verwickelten Strasser in Gespräche über neue Gesetze im EU-Parlament und ob er diese vielleicht beeinflussen könne. Dabei war auch von 100.000 Euro Bezahlung die Rede. Die Anklage lautete letztlich auf Bestechlichkeit.

Als Freigänger Nächte im Gefängnis verbracht
Strasser wurde im ersten Verfahren zu vier Jahren verurteilt, im zweiten blieb es bei drei Jahren. Dieser letzte Schuldspruch beim Obersten Gerichtshof erfolgte im Oktober vergangenen Jahres. Der Politiker verzichtete auf jeden Aufschub bei der Verbüßung der Strafe. Nachdem er die Aufforderung zum Strafantritt erhalten hatte, meldete er sich einen Monat später in der Haftanstalt Wien-Simmering. Nach einiger Zeit wurde ihm der Status als Freigänger zuerkannt. Was bedeutet, dass er tagsüber einer Arbeit bei einer Wiener Beratungsfirma nachgehen kann, die Nächte aber im Gefängnis verbringen muss.

Fußfessel ab Anfang Juni
Strasser vermied im Gegensatz zu dem derzeit ebenfalls inhaftierten Promi-Häftling Hannes Kartnig jeden Rummel und jede Eskapade. Und für dieses "Wohlverhalten" folgte jetzt die Belohnung. Etwa Anfang Juni wird in seiner Wohnung ein elektronisches Überwachungsgerät aufgestellt. Damit kann kontrolliert werden, ob Strasser zu vorher festgelegten Zeiten auch tatsächlich zu Hause ist. Etwa im Mai 2016 kann Strasser dann um bedingte Entlassung ansuchen, die ihm voraussichtlich auch gewährt wird.

Finanzielle Veränderungen
Mit der Fußfessel ändert sich für Strasser auch finanziell einiges. Als Freigänger hatte die Strafvollzugsanstalt einen Vertrag mit dem Unternehmen, bei dem er arbeitet. Er selbst bekommt nur so viel Geld, wie auch die Insassen für eine entsprechende Arbeit erhalten, den Rest des Lohnes behält der Bund ein. Mit der Fußfessel schließt er hingegen selbst als Arbeitnehmer einen Dienstvertrag mit seinem Arbeitgeber ab und bekommt das Gehalt, mit dem er sein Leben bestreiten muss. Außerdem muss er Taggeld für die Fußfessel bezahlen, das maximal 22 Euro pro Tag betragen kann.

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