Profis Mangelware

Heftige Kritik: Polizei spart bei Dolmetschern

Österreich
17.02.2015 05:52
Staatlich beeidete Dolmetscher werden bei der Wiener Polizei offenbar zusehends Mangelware - nicht zuletzt aufgrund von Kürzungen beim Übersetzungshonorar. Immer öfter setzt die Exekutive daher auf Beamte mit Migrationshintergrund oder andere Mitarbeiter, die der benötigten Fremdsprache mächtig sind. Das allerdings kann für Betroffene schwere Folgen bei einer möglichen Gerichtsverhandlung haben, wie nun heftig kritisiert wird.

Wie der ORF am Montag unter Berufung auf die Sendung "Heimat, fremde Heimat" berichtete, waren beeidete Dolmetscher - etwa bei der Einvernahme von mutmaßlichen Tätern - bislang stets nach Arbeitsaufwand von der Polizei bezahlt worden. Dieses Prozedere wurde allerdings geändert, die Honorare stark gekürzt. "Jetzt bekommt man für den gesamten Text - egal ob eine oder 17 Seiten - maximal 20 Euro", erklärt Dolmetscherin Joanna Ziemska.

Weniger Profis, mehr Laien
Wenig Geld für oftmals viel Arbeit - daher nimmt eine immer größere Zahl an geschulten und staatlich beeideten Dolmetschern von dieser Tätigkeit Abstand. Die Polizei reagierte auf diesen Umstand - und betraut nun öfter Beamte und Mitarbeiter mit Migrationshintergrund mit dieser Aufgabe. Doch genau hier liegt auch das Problem: Denn während sich ausgebildete Übersetzer des Werts jedes einzelnen Wortes bei einer Einvernahme bewusst sind, kann ein laienhafter Umgang mit der getätigten Aussage für Schwierigkeiten sorgen.

Auch wenn jemand eine Sprache gut beherrsche, heiße das nicht automatisch, dass sich derjenige auch als Übersetzer eigne, so Ziemska weiter. Oftmals kann ein kleines Nebenwort einen kompletten Satz in einem ganz neuen Licht erscheinen lassen. Geben Laiendolmetscher eine Aussage womöglich nur sinngemäß wieder, kann das zu großen Problemen führen, heißt es seitens der Kritiker - und das nicht zuletzt vor Gericht.

Übersetzungsfehler schwer nachweisbar
Denn dort wird es für Betroffene oft sehr schwer, einen etwaigen Übersetzungsfehler bei ihrer Aussage beim Prozess geltend zu machen. "Wenn nach einem halben Jahr der Dolmetsch kommt und sagt, dass er korrekt übersetzt hat, wie soll der Beschuldigte jetzt nachweisen, dass er etwas nicht gesagt hat? Der Richter geht natürlich nach dem, was ihm Dolmetsch und Polizist sagen", sagt Rechtsanwalt Rudolf Mayer. Auch bei der Exekutive ist man sich dieses Problems bewusst: "Menschliche Fehler kann man nie ausschließen", so Johann Golob, der Sprecher der Wiener Polizei.

Übrig bleiben im schlimmsten Fall allerdings die Betroffenen, denen nicht sachgemäß und unprofessionell Gehör geschenkt wurde.

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