Vorwurf Amtsmissbrauch

Bundesheer-Oberst hat mehr als unsauber gearbeitet

Tirol
05.09.2025 07:44

Ein Tiroler Kommandant ist nur knapp an einer Haftstrafe vorbeigeschrammt. Mehrere Disziplinarverfahren sind verjährt, Wirbel um Sonderurlaube und nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitete Sachverhalte waren im Fokus der Verhandlung.

Amtsmissbrauch oder Schlamperei? Ein verwirrender Prozess mit diversen Anklagepunkten fand am Landesgericht in Innsbruck seinen Höhepunkt. Ein Bundesheer-Oberst, der für Disziplinarverfahren zuständig war, „schlampte“, wie berichtet, bei diesen ordentlich herum.

So schienen ihn bei den Verfahren auf halber Strecke die Kräfte zu verlassen – und so fanden einige unrühmlich ihren Ausgang mit „Verjährung“. „Unorthodox, aber zulässig“, meinte sein Anwalt. Dass das für die Betroffenen nicht angenehm ist, sah der Angeklagte selbst ein, warf aber noch erschwerende Arbeitsbedingungen wegen Corona ins Feld.

In anderen Punkten klagte die Staatsanwaltschaft, dass er eben diese nicht informiert hatte, sondern selbst entschied, dass hier kein Anfangsverdacht gegeben wäre, was aber gar nicht in seinem Kompetenzbereich lag. So etwa im Falle von – von Dritten – unerlaubterweise genehmigten Sonderurlauben oder in einem Fall von Verhetzung. Und dann noch der Punkt eines Antrages auf Sonderurlaub, der vom Angeklagten einfach gelöscht wurde.

Ein Bundesheer-Kommandant musste sich vor Gericht verantworten.
Ein Bundesheer-Kommandant musste sich vor Gericht verantworten.(Bild: P. Huber)

Bedingte Freiheits- und Geldstrafe sowie Freispruch
Nachdem die Richterin die Anklagepunkte mühsam durchgegangen war und eine Reihe von Zeugen befragt hatte, fällte sie das Urteil: Weil er einzelne Sachverhalte nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hatte, wurde der Mann zu sechs Monaten bedingter Haft und 20.640 Euro Geldstrafe verurteilt. Bezüglich der fehlerhaften Bearbeitung der Disziplinarverfahren wurde er hingegen im Zweifel freigesprochen. Nicht rechtskräftig.

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