Ein Offizier des Bundesheeres musste sich am Mittwoch erneut vor dem Innsbrucker Landesgericht verantworten. Nach einer erfolgreichen Berufung wurde der Prozess wiederholt. Er berief sich auf die Pandemie und meinte, dass er überfordert gewesen sei.
Im September 2025 fasste der Offizier wegen Missbrauchs der Amtsgewalt im Landesgericht Innsbruck nicht rechtskräftig sechs Monaten bedingte Haft und 20.640 Euro Geldstrafe aus. Mit einer Berufung war er letztlich erfolgreich, der Prozess musste jetzt wiederholt werden. Und endete gänzlich anders.
Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft im Zeitraum Sommer 2020 bis Jänner 2021 als Bundesheerkommandant in elf Fällen Disziplinarverfahren nicht korrekt abgewickelt haben. Es ging dabei um einen möglichen Hitlergruß eines Rekruten, Beleidigungen oder sonstigen Verstöße von Soldaten. Er hätte – so wurde argumentiert – in seiner Rolle und Funktion einen begründeten Anfangsverdacht zudem auch an die Staatsanwaltschaft weiterleiten müssen, was er jedoch unterließ.
Senat entscheidet beim zweiten Prozess anders
Der Angeklagte verwies auf Überlastung in der Corona-Pandemiezeit: „Ich war einfach überfordert und auch überarbeitet“, sagte er. „Die Disziplinarverfahren hatten in dieser Zeit nicht oberste Priorität“, führt auch der Verteidiger des Offiziers aus.
Der Senat konnte im zweiten Durchgang schließlich keine vorsätzliche Schädigungsabsicht durch den ehemaligen Kommandanten erkennen: Freispruch vom Amtsmissbrauch – nicht rechtskräftig.
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