Nur noch wenige Tage bis zur Umstellung auf die Winterzeit, damit bricht die Dämmerung früher an, Verkehrsteilnehmer werden schlechter sichtbar. Der VCÖ fordert Maßnahmen, um die Sicherheit von Autolenkern, Radlern und Fußgängern zu erhöhen.
Am kommenden Wochenende endet die Sommerzeit. Die Zeitumstellung hat auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr, mehr Menschen sind bei Dunkelheit unterwegs. Das spiegelt sich auch in der Unfallstatistik wider, wie eine aktuelle VCÖ-Analyse auf Basis von Daten der Statistik Austria zeigt. Zwischen Jänner und Oktober des Vorjahres geschahen in Vorarlberg 20 Prozent der Verkehrsunfälle mit Schwerverletzten bei Dunkelheit beziehungsweise bei Dämmerung, im November und Dezember war dieser Anteil mit 53 Prozent sogar zweieinhalbmal so hoch. Unfälle mit Leichtverletzten vollzogen sich im November und Dezember zu 52 Prozent bei Dunkelheit oder Dämmerung, in den anderen zehn Monaten nur zu 22 Prozent.
Größte Opfergruppe
Interessant ist, wer die größte Opfergruppe im vergangenen November und Dezember in Vorarlberg bei Dunkelheit war – nämlich Fahrer und Beifahrer in Autos (95), dann folgten die Radler (33), erst danach die Fußgänger (28).
„Alarmierend ist, dass jeder zweite Fußgängerunfall auf einem Schutzweg passierte“, macht VCÖ-Expertin Klara Maria Schenk aufmerksam. Bei 93 dieser Unfälle war laut Polizei der Unfallgegner der Verursacher, und auf 86 Prozent der betroffenen Straßen galt ein Tempolimit von 50 km/h. Schenk erklärt, dass im Ortsgebiet durch Verkehrsberuhigung sowie durch Tempo 30 statt 50 die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger deutlich erhöht werden könnte. Bei 50 km/h ist der Anhalteweg, der sich aus Reaktionsweg und Bremsweg zusammensetzt, doppelt so lang wie bei 30 km/h.
Bremsbereit fahren
Zudem fordert der VCÖ, die Sicht im Umfeld von Schutzwegen zu verbessern, zum einen durch die Beleuchtung der Schutzwege und ihres Umfelds und zum anderen durch die Ausweitung des bestehenden Park- und Halteverbots vor Schutzwegen von derzeit fünf auf zehn Meter. Und eine Regel der Straßenverkehrsordnung (StVO) will der VCÖ allen Lenkern und Lenkerinnen wieder in Erinnerung rufen: Ein Fahrzeug „darf sich einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann“.
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