Tod durch Möbel

9 Monate Haft für Fauteuil- Wurf mit Todesfolge

Österreich
08.02.2006 07:32
Ein 23-jähriger Klagenfurter muss für einen folgenschweren Wurf büßen: Das Landesgericht Klagenfurt verurteilte ihn am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen zu neun Monaten Haft, davon ein Monat unbedingt. Der Mann hatte ein Fauteuil aus dem 3. Stock seiner Wohnung geworfen. Eine 55-Jährige wurde von dem Möbelstück getroffen und starb an ihren Verletzungen.

"Wissen’s, Frau Rat, in unserer Siedlung fliegen dauernd Sachen aus dem Fenster", erzählt ein empörter Zeuge. "Kein Wunder, dass da einmal was passiert ist!" Just in der Sekunde, in der die 55-jährige Brigitte Pregl aus der Haustür trat, flog das Sofa aus dem Fenster im dritten Stock: Die Pörtschacherin, Mutter und Oma, hatte keine Chance - sie wurde von dem 20 Kilo schweren Möbelstück so unglücklich getroffen, dass die Ärzte den Kampf um ihr Leben verloren. 

"Es tut mir Leid", murmelt der 23-jährige Sofawerfer. "Eine Verkettung unglücklicher Umstände" hätten zu der Tragödie geführt, meint sein Verteidiger beschwichtigend. Aber sogar der Beschuldigte selbst gibt zu, dass er "blöd gehandelt hat": "Das kann ich mir eh nicht verzeihen." Denn er hat keine Absicherung vorgenommen, keine Warntafel, nichts. Nur einen 17-jährigen Nachbarsburschen gebeten, "a bisserl aufzupassen" - der Helfer ist aber geistig zurückgeblieben und laut Gutachter nicht in der Lage, solch eine Aufgabe wahrzunehmen. 

"Und auch wenn - wie hätte er denn alleine verhindern sollen, dass ein spielendes Kind unter das Fenster läuft?", fragt Richterin Ute Lambauer. 

Daher folgt sie auch der Staatsanwaltschaft, die fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt hat, und verurteilt den Klagenfurter zu neun Monaten bedingt, einer davon ist abzusitzen! Der Beschuldigte erbittet Bedenkzeit; die Strafe scheint ihm doch zu hart. 

Doch sein Leichtsinn kann ihn noch mehr kosten: Die Familie des Opfers fordert Begräbniskosten und 25.000 Trauerschmerzensgeld. Ob sie Chancen hat, ist allerdings fraglich - der 23-Jährige ist arbeitslos, verschuldet und lebt bei einer älteren Freundin...

Von Kerstin Amenitsch

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