An der Neuen Donau ist ein junger Schwan schwer verletzt worden. Nach ersten Erkenntnissen dürfte ein freilaufender Hund den Angriff verursacht haben. Der Wasservogel lag entkräftet und blutend am Ufer. Eine erfahrene Wildtierschützerin schildert der „Krone“ die Rettungsaktion.
Kilometer 3,3 an der Neuen Donau. Eine Passantin entdeckte am Montag einen jungen Schwan am Uferrand. Entkräftet und blutend. Sie verständigte umgehend eine seit Jahren engagierte Schwanen- und Wildtierschützerin.
Starke Rettungskette
Die Elterntiere hatten den Jungvogel zurückgelassen, vermutlich um instinktiv die restliche Brut in Sicherheit zu bringen. Die Bissspuren am Körper des Schwans deuteten auf eine Hundeattacke hin. Tiefe Wunden machten die Schwere des Vorfalls sichtbar.
Das verletzte Tier wurde in die Obhut von Tierschutz Austria in Vösendorf gebracht und notoperiert. Dank des raschen Eingreifens der Passantin, Tierschützerin und der Organisation stehen die Chancen gut, dass der Wasservogel den Angriff überlebt. Er ist allerdings kein Einzelfall!
Gefährlicher Lebensraum
Die Neue Donau gilt längst als Risikozone für Wildtiere. Immer wieder werden Schwäne dort Opfer von Fischereimüll und Angelhaken. Auch achtlos entsorgte Grillabfälle und das Füttern mit Brot oder Speiseresten bleiben ein Problem, obwohl Letzteres in Wien stadtweit verboten ist.
Hinzu kommt die Missachtung der Leinenpflicht. Jungschwäne, die sich bereits selbstständig auf Uferwiesen aufhalten, sind für freilaufende Hunde leichte Beute.
Wildtierservice Wien/MA49
Hotline – täglich, 7.30 bis 22 Uhr erreichbar:
01 4000 490 90
E-Mail:wildtiere@ma49.wien.gv.at
Adressen für die Abgabe von gefundenen Wildtieren finden Sie hier
Jagdinstinkt fordert Opfer
„Oft herrscht bei Hundehaltenden die Überzeugung, das eigene Tier tue nichts. Gleichzeitig sind die Hunde häufig außer Sichtweite und damit jeder Kontrolle entzogen. Die Auswirkungen nach einer Attacke bleiben häufig unentdeckt. Betroffen sind nicht nur Schwäne, sondern auch Hasen, Rehe und deren Jungtiere“, so die Wildtierschützerin.
Laut Gesetz haftet ein Tierhalter für Schäden, die der eigene Hund verursacht, außer es wird nachgewiesen, dass alle gebotene Sorgfalt bei Verwahrung und Beaufsichtigung aufgewendet wurde. Verletzt oder tötet ein unangeleinter Hund ein Wildtier, drohen sowohl verwaltungsrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen, zusätzlich eine Anzeige nach dem Tierschutzgesetz bei nachgewiesenem Verschulden.
Verantwortung statt Ausreden
Der Mensch ist auf die Natur angewiesen, nicht umgekehrt. Daraus folgt die Pflicht, Rücksicht zu nehmen und Lebensräume zu schützen. Ein frei laufender Hund kann eine Gefahr für Wildtiere bedeuten, deren Lebensraum ohnehin durch Müll, Angelhaken und Fütterungsreste bedroht ist. Wer die Leinenpflicht missachtet, nimmt demnach das Leid und den Tod geschützter Tiere in Kauf.
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