Nicht aus purer Gier, sondern aus dem Wunsch nach Anerkennung bestahl ein 33-jähriger Tiroler seinen Arbeitgeber. Elektronikartikel im Gesamtwert von knapp 200.000 Euro fehlten plötzlich. Nun saß der Mann vor Gericht.
Schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Abteilungsleiter eines Oberländer Einkaufszentrums: Der 33-Jährige soll über Jahre hinweg Elektronikartikel aus dem Lager seines Arbeitgebers „verschwinden“ haben lassen – laut Anklage Waren um knapp 200.000 Euro. Sein Trick: Er buchte die Produkte als Inventurdifferenz aus und nahm sie anschließend einfach mit nach Hause.
Besser gefühlt, wenn andere glücklich waren
Vor Gericht in Innsbruck zeigte sich der Angeklagte jedoch geständig – zumindest teilweise. „Ja, ich habe gestohlen. Aber es waren Artikel im Wert von etwa 50.000 Euro“, erklärte er mit gesenktem Blick. Und dann folgte eine Erklärung, die selbst erfahrene Prozessbeobachter wohl noch nicht so oft gehört haben: „Ich habe die Sachen verschenkt. Ich wollte einfach Anerkennung und gemocht werden. Ich habe mich besser gefühlt, wenn ich anderen etwas gegeben habe.“
Nur selten habe ich etwas für mich behalten.
Der Angeklagte (33)
Tatsächlich soll der Tiroler die gestohlenen Elektronikartikel an 30 bis 35 Bekannte verteilt haben. „Nur selten habe ich etwas für mich behalten“, beteuerte der 33-Jährige. Fremden Kunden habe er zudem immer wieder unbefugt großzügige Rabatte gewährt.
Bekannt wurde im Prozess auch, dass der Mann seit Jahren unter psychischen Problemen leidet. Depressionen und wiederkehrende Panikattacken hätten ihn seit 2015 begleitet. „Ich war in einer schwierigen Phase“, schilderte der Angeklagte.
Schaden mithilfe der Familie zurückgezahlt
Den aus seiner Sicht entstandenen Schaden in Höhe von rund 50.000 Euro hat der Mann mittlerweile mithilfe eines Kredits aus dem Familienkreis gutgemacht. Dennoch wurde er vom Schöffensenat zu acht Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Ihm wurde zudem die Weisung erteilt, die bereits selbst begonnene Psychotherapie fortzusetzen. Und zur Unterstützung – wie Richter Bernhard Rüßkamp meinte – wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der Mann nahm das Urteil sofort an.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.