Nicht rechtskräftig

„Ex“ mit Hammer aufgelauert: Mann eingewiesen

Oberösterreich
16.03.2026 06:00

Ein wegen Stalkings vorbestrafter 59-jähriger Mann musste vergangene Woche erneut vor Gericht antanzen. Grund war ein bewaffneter „Besuch“ bei seiner Ex-Frau. Dabei war er mit einer Sturmhaube maskiert und mit einem Schieferhammer bewaffnet.

Mit einer Sturmhaube maskiert und einem Schieferhammer in der Hand wurde ein 59-Jähriger am 26. September 2025 in Wels beobachtet, als er um ein Haus geschlichen sein soll – die „Krone“ berichtete über den Vorfall. Ein Passant wählte damals den Notruf, die Beamten konnten den Verdächtigen noch vor der Eingangstüre abfangen und damit wahrscheinlich Schlimmeres verhindern.

Mann wollte nur spazieren gewesen sein
Den einschreitenden Polizisten wollte der Mann klarmachen, dass er nur spazieren gewesen sei und gar nicht wüsste, wer in dem Haus wohnt. Warum er dann den Schieferhammer dabei habe? Das sei reiner Zufall gewesen, da er zuvor Nägel eingeschlagen habe – so die Antwort des Mannes. Wie sich aber herausstellte, wohnte die Ex-Lebensgefährtin (57) mit ihrem neuen Partner (53) in dem betroffenen Gebäude. Der Maskierte dürfte also genau gewusst haben, wem er da gerade einen Besuch abstatten wollte.

Der 59-Jährige wurde in Wels verurteilt.
Der 59-Jährige wurde in Wels verurteilt.(Bild: Markus Wenzel)

Seit einem familiären Schicksalsschlag soll der Amtsbekannte zwanghaft auf seine „Ex“ fixiert sein. Das gipfelte sogar darin, dass der Mann wegen Stalkings und gefährlicher Drohung gegen den Sohn der 57-Jährigen verurteilt wurde. Nach der neuerlichen Verfehlung musste der 59-Jährige wegen versuchter schwerer Körperverletzung vor Gericht Platz nehmen.

Gutachten attestiert Persönlichkeitsstörung
Vergangenen Donnerstag wurde der Mann in Wels zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum verurteilt. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte ihm vor dem Prozess eine Persönlichkeitsstörung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte meldete Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Auch die Staatsanwaltschaft war bei einer Strafhöhe von zehn Jahren mit dem Urteil nicht einverstanden.

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