Strafprozesse enden üblicherweise in einem Schuldspruch oder Freispruch. Aber es gibt noch einen Ausgang – die Diversion. Wann solch eine Erledigung schlagend wird, hat die „Krone“ bei Anwalt Sascha Flatz nachgefragt.
Geständnis, Schuldspruch – und dann geht’s um die Strafe. So laufen die meisten Prozesse ab, in denen ein Angeklagter zugibt, die Tat begangen zu haben. Doch auch, wenn jemand eine Schuld einräumt, kann er ohne Strafe und ganz ohne Verurteilung wieder nach Hause gehen. Das ist im österreichischen Strafrecht die sogenannte Diversion.
Manchmal gar kein Prozess nötig
Dafür müssen jedoch mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Die „Krone“ hat bei Anwalt Sascha Flatz nachgefragt, wann denn ein Angeklagter nach einem Strafprozess mit einem Geständnis als Unbescholtener wieder aus dem Gericht gehen kann – und wann er gar nicht erst dort antanzen muss.
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