„Einige Widersprüche“

Prozess um Misshandlung endet mit Freispruch

Tirol
19.02.2026 08:00

Wegen fortgesetzter Gewalt gegen ihren Sohn stand am Mittwoch eine Tirolerin (35) vor dem Landesgericht in Innsbruck. Die Vorgänge aus der Vergangenheit aufzuarbeiten, war alles andere als einfach. Das spiegelte sich auch im Urteil wider ...

Die Vorwürfe wogen wahrlich schwer und ein Schuldspruch hätte eine mehrjährige Haftstrafe nach sich gezogen. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft hat eine Oberländerin (35) ihren Sohn nämlich zwischen 2007 und 2024 laufend geohrfeigt, ihm Faustschläge gegen Kopf und Bauch und Tritte versetzt und ihn wiederholt beschimpft und erniedrigt.

Angeklagte: Nur einmal gab es eine Ohrfeige
Die 35-Jährige stellte das in Abrede. Sie habe ihn „nur einmal geohrfeigt“, was ihr auch leidtue. Der Verteidiger führte dann aus, dass seine Mandantin alleinerziehend war und ist und der Vater des Kindes „nur nach solchen Indizien gesucht“ habe. Zudem sei der Bub, seit er sieben Jahre alt war, durchgehend betreut gewesen. „Wann und wo hätte diese Gewalt in dieser Qualifikation also stattfinden sollen und wie hätte sie nicht auffallen können?“, fragte er.

Widersprüche und weitere Anhaltspunkte fehlten
Richter Mair und die Schöffen fällten schließlich einen Freispruch „im Zweifel“. So habe es etwa bei der kontradiktorischen Einvernahme des mittlerweile über 14 Jahre alten Burschen „einige Widersprüche“ gegeben.

Richter Andreas Mair fällte letztlich einen Freispruch im Zweifel.
Richter Andreas Mair fällte letztlich einen Freispruch im Zweifel.(Bild: Christof Birbaumer)

Auch habe der Schüler durchaus Kontaktpersonen nach außen gehabt, denen er sich vertrauensvoll hätte mitteilen können. „Es gab Betreuer, Taufpate, Vater und einige mehr“, hielt Mair fest. Dass niemand etwas mitbekommen habe, noch dazu über einen so langen Zeitraum, sei damit überaus unwahrscheinlich. Der Freispruch ist rechtskräftig.

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