Bei der jüngsten Münchner Sicherheitskonferenz wurde es offen angesprochen: In jenem Maße, in dem die NATO mitsamt amerikanischem Schutzschirm über Europa fragwürdiger wird, gewinnt die „Beistandsklausel“, wie sie im Paragraf 42 des EU-Vertrags festgeschrieben ist, an Bedeutung. Im Falle des Angriffs auf ein EU-Mitgliedsland hätten alle anderen nach ihren Möglichkeiten Hilfe zu leisten.
EINERSEITS hat man Österreich beim EU-Beitritt bekanntlich versprochen, dass unsere immerwährende Neutralität erhalten bleibe. Und im EU-Vertrag heißt es ausdrücklich, dass der „besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ der einzelnen Länder nicht infrage gestellt werden solle.
ANDERERSEITS sind nun auch wir gefordert, klarzustellen, wie wir als Neutrale diese Beistandspflicht, beispielsweise im – höchst unwahrscheinlichen – Fall eines Angriffs von russischer Seite auf ein baltisches Mitgliedsland, verstehen würden.
Von unserer Außenministerin Meinl-Reisinger, im Volksmund mit dem Spitznamen „NATO-Beate“ versehen, wissen wir, dass sie am liebsten im Gefolge von NATO-Truppen das Bundesheer einsetzen würde. Unsere Neutralität aber ließe dies keinesfalls zu. Und damit steht Österreich vor dem Dilemma: europäische Solidarität oder klassisch neutral im Konfliktfall. Ein weiteres Beispiel dafür, wie sehr die verantwortliche Politik hierzulande den Kopf in den Sand steckt und die Bürger täuscht und im Unklaren lässt.
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