Wiens Tierschutzbilanz

Polizist rettete Hund vor Erstickungstod

Wien
16.01.2026 16:00

Wiens Tierschutzombudsstelle zieht Jahresbilanz und dankt „empathischen und couragierten“ Bürgern für ihre Hinweise – wie auch einem Polizisten, der einen Hund im letzten Moment vor dem Hitzetod bewahrte und dem Tierhalter mit seinen eigenen Mitteln einschärfte, dass Maulschlaufen verboten sind.

Jeden Tag im Schnitt viermal ist Wiens Tierschutzombudsstelle voriges Jahr aktiv geworden, meist wegen Hinweisen auf Missstände aus der Bevölkerung. Bei allem Bedauern über teils schockierende Fälle stimmt es Tierschutzombudsfrau Eva Persy „froh, dass es so viele empathische und couragierte Mitmenschen in unserer Stadt gibt, die Handlungsbedarf erkennen und sich für Tiere einsetzen, indem sie Polizei, Behörden oder uns informieren. Dafür möchte ich mich von ganzem Herzen bedanken!“

Viele Missstände werden ohne Absicht verursacht
Oft sind laut Persy vor allem Unwissen und Überforderung die Wurzeln von Tierleid. Sie macht etwa darauf aufmerksam, dass jeder gemeldete Fall von Animal Hoarding nicht nur die Tiere rette, sondern auch Hilfe für psychisch erkrankte Menschen bedeute.

Viele wissen noch immer nicht: „Hochzeitstauben“ bedeuten für die Tiere unnötiges Leid.
Viele wissen noch immer nicht: „Hochzeitstauben“ bedeuten für die Tiere unnötiges Leid.(Bild: NathalieVanBergen - stock.adobe.com)

Ein neues Problem brachte der Trend zu „Hochzeitstauben“, die bei Trauungen als Symbol freigelassen werden. Den Tieren fehlt fast immer jegliche Orientierung. Wenn sie nicht gerettet werden, verenden sie an Erschöpfung. Bei der Planung einer Hochzeit solle man sicherstellen, dass auch Familie und Gäste darüber Bescheid wissen, rät Persy.

Unwissenheit war auch dafür verantwortlich, dass im Sommer in Wien ein Hund vor dem Hitzetod gerettet werden musste: Die – verbotene – Maulschleife verhindert das Hecheln und damit die Temperaturregulierung. Dieser Tierhalter wird das nicht mehr vergessen: Den Missstand entdeckte ein Polizist, dessen Anzeige auch eine Strafe von 500 Euro bedeutete.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt