Wiens Tierschutzbilanz

Polizist rettete Hund vor Erstickungstod

Wien
16.01.2026 16:00

Wiens Tierschutzombudsstelle zieht Jahresbilanz und dankt „empathischen und couragierten“ Bürgern für ihre Hinweise – wie auch einem Polizisten, der einen Hund im letzten Moment vor dem Hitzetod bewahrte und dem Tierhalter mit seinen eigenen Mitteln einschärfte, dass Maulschlaufen verboten sind.

Jeden Tag im Schnitt viermal ist Wiens Tierschutzombudsstelle voriges Jahr aktiv geworden, meist wegen Hinweisen auf Missstände aus der Bevölkerung. Bei allem Bedauern über teils schockierende Fälle stimmt es Tierschutzombudsfrau Eva Persy „froh, dass es so viele empathische und couragierte Mitmenschen in unserer Stadt gibt, die Handlungsbedarf erkennen und sich für Tiere einsetzen, indem sie Polizei, Behörden oder uns informieren. Dafür möchte ich mich von ganzem Herzen bedanken!“

Viele Missstände werden ohne Absicht verursacht
Oft sind laut Persy vor allem Unwissen und Überforderung die Wurzeln von Tierleid. Sie macht etwa darauf aufmerksam, dass jeder gemeldete Fall von Animal Hoarding nicht nur die Tiere rette, sondern auch Hilfe für psychisch erkrankte Menschen bedeute.

Viele wissen noch immer nicht: „Hochzeitstauben“ bedeuten für die Tiere unnötiges Leid.
Viele wissen noch immer nicht: „Hochzeitstauben“ bedeuten für die Tiere unnötiges Leid.(Bild: NathalieVanBergen - stock.adobe.com)

Ein neues Problem brachte der Trend zu „Hochzeitstauben“, die bei Trauungen als Symbol freigelassen werden. Den Tieren fehlt fast immer jegliche Orientierung. Wenn sie nicht gerettet werden, verenden sie an Erschöpfung. Bei der Planung einer Hochzeit solle man sicherstellen, dass auch Familie und Gäste darüber Bescheid wissen, rät Persy.

Unwissenheit war auch dafür verantwortlich, dass im Sommer in Wien ein Hund vor dem Hitzetod gerettet werden musste: Die – verbotene – Maulschleife verhindert das Hecheln und damit die Temperaturregulierung. Dieser Tierhalter wird das nicht mehr vergessen: Den Missstand entdeckte ein Polizist, dessen Anzeige auch eine Strafe von 500 Euro bedeutete.

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