Für mehr Effizienz

Minister stimmen für verschärfte EU-Asylgesetze

Außenpolitik
08.12.2025 13:44
Porträt von krone.at
Von krone.at

In Brüssel ist eine Einigung zu bedeutenden Teilen des EU-Asyl- und Migrationspakts erzielt worden: Drei Verordnungen sollen Rückführungsverfahren sowie Asylverfahren in der gesamten EU schneller, einfacher und effizienter machen. Rechtlich möglich werden damit auch die umstrittenen Rückkehrzentren (Return hubs) außerhalb Europas. 

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sprach sich vor dem Rat erneut für diese Zentren aus. Die Migrationswende müsse auch auf europäischer Ebene gelingen, so Karner gegenüber Journalisten. Der neue EU-Asyl- und Migrationspakt, der ab Mitte 2026 gelten soll, sei funktionierend zu gestalten: „Dies können wir, indem wir auch Asylverfahren außerhalb der Europäischen Union ermöglichen, Rückkehrzentren außerhalb Europas“, so der Minister weiter.

Eine Abschiebung am Flughafen Schwechat (Symbolbild)
Eine Abschiebung am Flughafen Schwechat (Symbolbild)(Bild: BMI/Gerd Pachauer)

Kommission hat Möglichkeit für Return hubs geschaffen
Migrationskommissar Magnus Brunner sagte, die EU-Kommission habe die Möglichkeit für Return hubs geschaffen. Die wegen Menschenrechtsbedenken umstrittenen Rückkehrzentren in Drittstaaten sind Teil des EU-Rückführungsgesetzes für schnellere Abschiebungen.

Sie sollen nur in Fällen möglich sein, für die bereits ein Rückführbescheid erlassen wurde. Großer Diskussionspunkt ist hier, ob von einem EU-Land erlassene Abschiebebescheide auch in den anderen Mitgliedstaaten automatisch gelten sollen. Ziel ist, dass in einem EU-Land abgelehnte Asylsuchende nicht in ein anderes weiterziehen und dort erneut um Bleiberecht ansuchen.

Innenminister Gerhard Karner ist für die umstrittenen Rückkehrzentren.
Innenminister Gerhard Karner ist für die umstrittenen Rückkehrzentren.(Bild: GEPA)

Die nun gefundene Einigung sieht zunächst eine gegenseitige Anerkennung auf freiwilliger Basis vor – allerdings mit der Option, zu einem späteren Zeitpunkt eine Anerkennungspflicht einzuführen.

Die Verordnung stellt klar, dass ein „Rückkehrland“ ein Land sein kann, mit dem ein Abkommen oder eine Vereinbarung besteht. Diese dürfen nur mit einem Drittland geschlossen werden, das internationale Menschenrechtsstandards und völkerrechtliche Grundsätze achtet.

Abzuschiebende müssen künftig kooperieren
Rückzuführende sollen in Zukunft enger mit den Behörden kooperieren müssen. Tun sie dies nicht, drohen harte Konsequenzen. Genannt werden hier die Kürzung oder Streichung von Leistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten. Harte Maßnahmen sind für Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, geplant: Ihnen kann beispielsweise ein Einreiseverbot von mehr als zehn Jahren oder ein unbefristetes Einreiseverbot auferlegt werden. Auch Haft kann angeordnet werden.

Einigung auf Solidaritätspool
Eine politische Einigung hat die dänische Präsidentschaft auf den sogenannten Solidaritätspool für Asylsuchende erzielt. Der teils umstrittene Mechanismus soll die Asylsuchenden in Zukunft gerechter unter den EU-Staaten verteilen. Ziel ist eine Entlastung besonders betroffener Staaten. Die EU-Staaten können ihre Solidarität neben der Aufnahme von Vertriebenen mit finanziellen Beiträgen oder anderen Hilfsmaßnahmen einbringen.

Das Balkendiagramm zeigt die häufigsten Herkunftsländer von abgeschobenen Personen aus Österreich im ersten Halbjahr 2025. Die meisten Abschiebungen betrafen Menschen aus der Slowakei mit 740 Fällen, gefolgt von Ungarn mit 444 und Rumänien mit 299. Quelle: BMI.

Österreich hofft auf Ausnahme von Solidaritätspflicht
Die Referenzzahl für den Solidaritätspool 2026 wurde bestätigt: Sie beträgt laut Ratsangaben 21.000 Umsiedlungen oder andere Solidaritätsmaßnahmen bzw. 420 Millionen Euro an Finanzbeiträgen. Diese Werte für 2026 würden berücksichtigen, dass der erste jährliche Migrationsmanagementzyklus ab 12. Juni 2026 umgesetzt wird. Österreich durfte eine Ausnahme von der Solidaritätspflicht beantragen, da ihm von der EU-Kommission eine „erhebliche Herausforderung“ aufgrund des in den vergangenen fünf Jahren entstandenen Migrationsdrucks bescheinigt wurde.

Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien sollen EU-weit als sichere Herkunftsländer gelten. Die Anträge von Staatsangehörigen dieser Staaten sollen laut Kommissionsvorschlag rascher bearbeitet werden, weil Asylanträge aus jenen Ländern wenig Aussicht auf Erfolg haben.

Nach der heutigen politischen Einigung muss der Rat der Mitgliedsländer diese noch formell verabschieden. Dies geschieht nach rechtlicher Prüfung und Übersetzung vor dem 31. Dezember 2025.

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