Nach Brunner-Analyse

Österreich könnte Aufnahme von Migranten aussetzen

Außenpolitik
11.11.2025 17:37

Während die EU-Kommission mit dem neuen Asyl- und Migrationspakt den Druck auf besonders betroffene Länder verringern will, zeigt eine aktuelle Analyse: Österreich könnte vorerst von zusätzlichen Aufnahmeverpflichtungen verschont bleiben.

Nach Informationen der EU-Kommission gehören neben Deutschland auch Österreich, Polen, Bulgarien, Tschechien, Estland und Kroatien zu jenen Staaten, die sich in einer „ausgeprägten Migrationslage“ befinden. Das bedeutet: Diese Länder können beantragen, bis Ende 2026 ganz oder teilweise von den sogenannten Solidaritätspflichten befreit zu werden – sofern das bewilligt wird, müsste man also keine zusätzlichen Migranten aus anderen EU-Staaten aufnehmen.

Staaten mit hohem Druck sollen entlastet werden
Der Bericht der Kommission ist Teil des neuen EU-Solidaritätsmechanismus, der mit dem Asyl- und Migrationspakt Mitte 2026 in Kraft treten soll. Ziel ist es, Staaten mit besonders hohem Migrationsdruck – wie derzeit Griechenland, Zypern, Spanien und Italien – gezielt zu entlasten. Diese Länder sollen künftig Unterstützung aus einem EU-Solidaritätsfonds erhalten, entweder durch Geldzahlungen oder durch Umverteilung von Migranten.

Das Liniendiagramm zeigt die Zahl der Asylwerber pro 1.000 Einwohner in ausgewählten EU-Ländern von 2015 bis 2024. 2015 hatten Ungarn mit 17,8 und Schweden mit 16,0 die höchsten Werte. 2024 liegen Zypern mit 7,2 und Griechenland mit 6,6 an der Spitze. Der EU-Durchschnitt beträgt 2,8 im Jahr 2024. Quelle: APA, Eurostat.

Was das für Österreich bedeutet
Für Österreich könnte der neue Mechanismus vorerst Entlastung bringen. Die EU erkennt an, dass Wien in den vergangenen Jahren – ähnlich wie Deutschland – eine überdurchschnittliche Zahl an Asylsuchenden aufgenommen hat. Allein 2022 verzeichnete Österreich eine der höchsten Asylzahlen pro Kopf in der EU. Damit kann sich das Land auf „kumulative Belastungen der vergangenen fünf Jahre“ berufen und eine Befreiung vom Solidaritätsmechanismus beantragen.

Das heißt: Sollte der Antrag bewilligt werden, müsste Österreich bis Ende 2026 keine zusätzlichen Migranten aufnehmen und auch keine finanziellen Ersatzleistungen erbringen. Eine Pflicht zur Unterstützung anderer EU-Staaten könnte somit vorübergehend entfallen.

Innenminister sieht Verteilung von Migranten kritisch
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bewertet das gegenüber der „Krone“ als „positives Signal“ aus Brüssel: „Österreich hat in den letzten Jahrzehnten sehr viel im Migrationsbereich geleistet und war massiv belastet. Positiv ist, dass die EU-Kommission diese Leistung nun anerkennt“, so Karner. Zugleich unterstreicht der Innenminister, dass Wien Maßnahmen wie Umverteilungen innerhalb Europas weiterhin kritisch sieht. Eine Verteilung von Migranten, so Karner, trage nicht zur Verringerung illegaler Migration bei.

Deutschland profitiert ähnlich – Griechenland, Italien & Co unter Druck
Auch Deutschland darf laut EU-Bericht beantragen, keine weiteren Flüchtlinge zu übernehmen. Die Kommission erkennt an, dass die Bundesrepublik bereits jetzt zahlreiche Asylbewerber betreut, für die eigentlich andere EU-Staaten zuständig wären.

Als besonders belastet gelten hingegen die Länder an den EU-Außengrenzen: Griechenland und Zypern aufgrund überproportional vieler Ankünfte, Spanien und Italien wegen zahlreicher Seenotrettungen. Sie sollen künftig aus dem Solidaritätsfonds unterstützt werden.

EU-Kommission sieht Fortschritte bei Asylpolitik
EU-Innenkommissar Magnus Brunner erklärte, die Reform des europäischen Asylsystems (GEAS) zeige bereits Wirkung: „Die illegale Migration ist im vergangenen Jahr um 35 Prozent zurückgegangen.“ Der neue Pakt sieht strengere Grenzverfahren und verpflichtende Sicherheitsüberprüfungen vor. Bestimmte Migranten sollen künftig direkt an den Außengrenzen unter kontrollierten Bedingungen geprüft werden.

Der Bericht der Kommission, der erstmals auf dieser Datengrundlage erstellt wurde, dient nun als Entscheidungsbasis für den sogenannten Solidaritätspool. Die Mitgliedstaaten müssen in den kommenden Monaten über die konkrete Umsetzung beraten – und darüber, welche Länder wie stark entlastet werden sollen.

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