Ist man mit dem Ausgang eines Prozesses nicht zufrieden, kann sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft dagegen berufen. Nach einem Wiederbetätigungsprozess zog ein Verurteilter nun vor das Oberlandesgericht Linz. Jetzt muss er deutlich länger hinter Gitter. Zahlt sich also eine Berufung überhaupt aus?
Weil er mit seiner ursprünglichen Haftstrafe von sechs Monaten unbedingt (plus 18 Monate bedingt) unzufrieden war, berief der Vater eines FPÖ-Funktionärs aus dem Bezirk Eferding gegen das Wiederbetätigungsurteil. Auch die Staatsanwaltschaft war mit dem Ausgang unzufrieden.

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