Kläger gibt nicht auf

Letzter Akt beim Streit um das Millionen-Erbe

Oberösterreich
26.11.2025 17:34

Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen in der Causa um eine Liegenschaft im Wert von 25 Millionen Euro in Pasching ein. Drei Personen wurde schwerer Betrug vorgeworfen. Ein Kläger gibt aber nicht auf. Er denkt über einen Fortführungsantrag nach und gibt sich zuversichtlich.

Der Streit um das Millionen-Erbe in Pasching geht in die nächste und vermutlich letzte Runde. Wie berichtet, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Ermittlungen gegen eine Anwältin, einen Gutachter und einen Notar eingestellt. Sie wurden verdächtigt, die Demenz einer alten Frau ausgenutzt zu haben, damit sie Übergabe- und Schenkungsverträge sowie eine Vorsorgevollmacht unterschreibt, um damit ihr landwirtschaftliches Anwesen an einen ihren Neffen zu übertragen. Dieser hatte über mehrere Jahrzehnte mit ihr den Hof bewirtschaftet.

Eineinhalb Jahre ermittelt
Ein weiterer Neffe ging rechtlich gegen die Erbschaft vor. Seine Tante soll davor stets betont haben, dass der andere Neffe kein Grundstück von ihr erhalten werde. Nach eineinhalb Jahren stellte die WKStA sämtliche Ermittlungen ein – aus Beweisgründen und wegen eines Gutachtens. Aus diesem geht hervor, dass keine eindeutige Testierunfähigkeit der Frau festgestellt werden kann.


Gegen die Einstellung der Ermittlungen besteht nur noch eine einzige rechtliche Möglichkeit – ein Fortführungsantrag. Dem Vernehmen nach denkt der nicht bedachte Neffe über diesen Weg nach. Er sei zuversichtlich, dass der Fall doch noch positiv für ihn ausgehen kann.

Letzte rechtliche Möglichkeit
Ob die Ermittlungen fortgeführt werden, ist fraglich. Voraussetzung ist der Beweis dafür, dass bei der Einstellung der Ermittlung Gesetze verletzt oder unrichtig angewendet wurden oder es erhebliche Bedenken gegen jene Tatsachen gibt, aufgrund derer es zu der Einstellung gekommen ist. Ist die Staatsanwaltschaft allerdings der Ansicht, dass der Antrag nicht berechtigt ist, muss sie ihn dem Gericht weiterleiten, ein Senat von drei Richter entscheidet, ob weiter ermittelt werden muss.

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