„Krone“-Ombudsfrau

Für die Erben heißt es: Bitte warten!

Ombudsfrau
28.10.2025 10:18

Lebensversicherungen sollten auf namentlich bestimmte Personen abgeschlossen werden, sonst riskiert man für seine Begünstigten eine lange Wartezeit auf das Geld.  Denn in diesem Fall werden die Erben erst rechtlich ermittelt.

Wer eine Lebensversicherung abschließt, sollte immer darauf achten, dass diese auf einen oder mehrere bestimmte Namen läuft, da sonst im Falle eines Ablebens die Lebensversicherung in die Verlassenschaft fällt. Und da kann es sehr lange dauern, bis die Erben diese auch ausbezahlt bekommen, wie folgender Fall zeigt.

Lange Wartezeiten
Familie N. aus Kärnten kämpft nach Ableben des Sohnes und Ehemanns Raphael N. nicht nur mit der Trauer, sondern auch um die Auszahlung der Lebensversicherung. Die von der Versicherung benötigte Amtsbestätigung liege dort bereits vor, erklärte uns die Mutter des Verstorbenen. Die Firma, die für die Auszahlung zuständig sei, wolle aber eine Bestätigung, die es laut Notariat in dieser Form nicht gäbe. Unendliche Gespräche mit der Versicherung hätten auch nichts gebracht. „So geht das die ganze Zeit hin und her. Die Leidtragenden sind meine Schwiegertochter und ich“, klagt Doris N. „Unzählige Schlampereien mit langen Wartezeiten dazwischen, um alles zu korrigieren und wieder einzureichen, hat mehrere Monate gekostet. Niemand ist bei Rückfragen zuständig, schiebt es immer an den nächsten weiter“, meint sie verzweifelt.

Unbestimmter Personenkreis
Auf Anfrage der Ombudsfrau erklärte uns die Helvetia: „Das Bezugsrecht für den Ablebensfall in gegenständlicher Versicherungspolizze lautet auf ,die Erben des Versicherten’, also vorerst ein unbestimmter Personenkreis. Bei einem namentlich festgelegten Bezugsrecht erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb weniger Tage. Liegt ein solches nicht vor, müssen die Erben zunächst rechtlich gesichert ermittelt werden.“

Wir können von unserer Seite aus also nur noch einmal empfehlen: Denken Sie unbedingt daran, wenn Sie eine Lebensversicherung abschließen, dass diese im Fall der Fälle auf eine von Ihnen bestimmte Person ausbezahlt wird. Sonst könnte es passieren, dass ihr Erbe sehr lange auf das Geld wartet.

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