Dem Spionage-Prozess gegen den ehemaligen BVT-Chefinspektor Egisto Ott steht nichts mehr im Weg. Der Einspruch eines mitangeklagten Polizeibeamten ist vom Oberlandesgericht (OLG) Wien abgewiesen worden. Die Anklage ist somit rechtskräftig.
In einigen Wochen startet der Prozess vor einem Schöffesenat am Wiener Landesgericht. Dem ehemaligen Chefinspektor des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) werden vor allem geheime nachrichtendienstliche Tätigkeiten zulasten der Republik Österreich und Amtsmissbrauch vorgeworfen. Er ist auch wegen Bestechlichkeit, Bestechung als Bestimmungstäter und Verletzung des Amtsgeheimnisses angeklagt.
Der heute 63-Jährige soll als ranghoher Verfassungsschützer für den russischen Geheimdienst tätig gewesen sein und zwischen 2017 und 2021 personenbezogene Daten aus polizeilichen Datenbanken gesammelt haben. Diese Daten seien dann bei Ex-Wirecard-Chef Jan Marsalek und dem russischen Nachrichtendienst gelandet, heißt es in der Anklage. Ott soll unter anderem Aufenthaltsorte, Kfz-Kennzeichen und Reisebewegungen von Personen erhoben haben.
Deal von Marsalek
Im November 2022 soll er einen sogenannten SINA-Laptop mit brisanten geheimdienstlichen Informationen eines EU-Staates übermittelt haben, 20.000 Euro seien geflossen, heißt es. Den Deal soll Marsalek eingefädelt haben, der für den russischen Inlandsgeheimdienst FSB gearbeitet haben soll. Der Laptop dürfte für das Regime in Teheran bestimmt gewesen sein. Marsalek ist untergetaucht und seit Jahren auf der Flucht.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt bereits seit 2017 gegen Ott. Die Erhebungen sind noch nicht komplett abgeschlossen. 2024 saß Ott, der die Vorwürfe bis heute bestreitet, ungefähr drei Monate in Untersuchungshaft. Da sein Akt 2000 Ordnungsnummern umfasst, wird ein mehrwöchiger Prozess erwartet. Dem Richter, der die Verhandlung leiten wird, werden bis auf Weiteres keine neuen Akten mehr zugeteilt.
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