Polizeikontrolle

Teichtmeister nach Oktoberfest festgenommen

Gericht
06.10.2025 11:22

Ex-Schauspieler Florian Teichtmeister ist nach einem Besuch am Münchner Oktoberfest in Tirol festgenommen worden. Wie die „Krone“ erfuhr, wurde er im betrunkenen Zustand von der Polizei kontrolliert. Im Zuge dessen soll bei ihm offenbar Kokain gefunden worden sein. 

Dem Vernehmen nach wurde Teichtmeister in Tirol festgenommen und zuerst in die Justizanstalt Innsbruck eingeliefert, die er inzwischen aber schon wieder verlassen hat. Der ehemalige Burg-Star soll sich nun in einer anderen heimischen Justizanstalt, die auch eine forensisch-therapeutische Abteilung führt, befinden.

Laut der Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, wurde von den Münchener Kollegen ein Weisungsbruch mitgeteilt. Daraufhin hat der Wiener Richter die Maßnahme der sogenannten „Krisenintervention“, sprich die Festnahme, angeordnet.

Florian Teichtmeister wurde im September 2023 rechtskräftig wegen des Besitzes pornografischer ...
Florian Teichtmeister wurde im September 2023 rechtskräftig wegen des Besitzes pornografischer Darstellungen Minderjähriger zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.(Bild: Reinhard Holl)

Probezeit für Teichtmeister läuft noch
Im September 2023 war Teichtmeister (45) wegen des Besitzes und der Herstellung pornografischer Darstellungen Minderjähriger zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Allerdings war dem Ex-Burgschauspieler zusätzlich eine Probezeit von fünf Jahren auferlegt worden. Zudem hat der Richter beim Prozess im September 2023 strenge Auflagen erlassen. 

Bedingte Unterbringung
Alle zwei Monate muss Teichtmeister dem Richter sämtliche Therapiebestätigungen zukommen lassen. Dazu zählt die forensische Psychotherapie, eine psychologische Behandlung, Bewährungshilfe und die Bestätigung über die Alkohol- und Drogenabstinenz, der er im Prozess zugestimmt hatte. Und die er jetzt offenbar gebrochen hat.

„Es war ein einmaliger Rückfall meines Mandanten mit Kokain, nicht aber im Bereich der Kinderpornographie“, sagt sein Verteidiger Rudolf Mayer zur „Krone“.

Laut Salzborn handelt es sich nicht um eine Untersuchungshaft, die bei dem Ex-Burgschauspieler verhängt wurde, sondern eben um eine Krisenintervention. In einem nächsten Schritt müssen die Auflagebedingungen überprüft werden. Denn Teichtmeister wurde neben der bedingten Haftstrafe auch bedingt eingewiesen. Das heißt, dem früheren TV-Kommissar droht jetzt auch eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

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