Die steirische Familie von Elling-Isola kämpft bei Gericht um das „von“ in ihrem Nachnamen. Die Behörde strich den Namensbestandteil mehr als ein Jahrzehnt, nachdem er genehmigt wurde. Nachdem ein Gericht der Familie Recht gab, bekämpft sogar das Innenministerium die Entscheidung.
Im April 1919, nach dem Zusammenbruch der Monarchie, verlautbarte die Republik das Adelsaufhebungsgesetz. Sämtliche Adelstitel und Vorrechte waren gestrichen, um die Gleichheit aller festzulegen. Doch immer wieder schleicht sich in Österreich weiterhin ein „von“ im Namen ein. Denn unter gewissen Umständen darf dieser Namensteil sehr wohl getragen werden, wie auch der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) im Jahr 2023 entschieden hat.
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