Familie kämpft um Name

Kurioser Rechtsstreit um vermeintlichen Adelstitel

Die steirische Familie von Elling-Isola kämpft bei Gericht um das „von“ in ihrem Nachnamen. Die Behörde strich den Namensbestandteil mehr als ein Jahrzehnt, nachdem er genehmigt wurde. Nachdem ein Gericht der Familie Recht gab, bekämpft sogar das Innenministerium die Entscheidung.

Im April 1919, nach dem Zusammenbruch der Monarchie, verlautbarte die Republik das Adelsaufhebungsgesetz. Sämtliche Adelstitel und Vorrechte waren gestrichen, um die Gleichheit aller festzulegen. Doch immer wieder schleicht sich in Österreich weiterhin ein „von“ im Namen ein. Denn unter gewissen Umständen darf dieser Namensteil sehr wohl getragen werden, wie auch der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) im Jahr 2023 entschieden hat.

„Herkunftsname, aber kein Adelstitel“
Aktuell wird einer steirischen Familie genau dieses „von“ strittig gemacht – das zuständige Standesamt in Fohnsdorf hat es mit Verweis auf das Adelsaufhebungsgesetz aberkannt. Wie kam es dazu? Im April 2005 heiratete der Steirer Markus Christian Isola seine Frau Natascha von Elling aus Deutschland. Die beiden einigten sich, künftig den Familiennamen „von Elling-Isola“ zu tragen. „Niemand hatte ein Problem, wir haben extra nachgefragt. Der Standesbeamte hatte nichts zu beanstanden, alles wurde behördlich so eingetragen“, sagt Markus Christian von Elling-Isola.

Obendrein handelt es sich um gar keinen Adelstitel, wie er betont. Das „von“ bezieht sich hier nämlich auf den Herkunftsort der Ehegattin nach dem Dorf „Elling bei Soltau“, wie auch ein Schreiben des Deutschen Adelsarchivs bestätigt.

Das Adelsaufhebungsgesetz

1919, nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und dem Zusammenbruch der Habsburger-Monarchie, beschloss die junge Republik das Adelsaufhebungsgesetz. Damit wurden alle Adelstitel wie „von“, „Graf“ oder „Fürst“ sowie Anreden wie „Hoheit“ verboten, ebenso adelige Wappen und Vorrechte. Ziel war es, eine demokratische Gesellschaft ohne Standesprivilegien zu schaffen und die Gleichheit aller Bürger zu sichern. Bis heute ist das Gesetz in Kraft und hat Verfassungsrang. Es gilt als Symbol für den Bruch mit der Monarchie und den Beginn einer republikanischen Ordnung.

Ministerium bekämpft Erkenntnis des Gerichts
So weit, so gut – dachte die Familie. Doch nach einem freudigen Ereignis im Jahr 2017 – der Geburt des vierten Kindes – nahm der Behörden-Hickhack seinen Lauf: Auf einmal wurde das „von“ im Namen des Steirers gestrichen. „Das hat uns derselbe Standesbeamte mitgeteilt, der uns getraut hat“, ist der 47-Jährige fassungslos.

Seine Frau darf den Namensbestandteil jedoch sehr wohl weiterführen, worin Anwalt Raimund Hofmann insofern eine Einschränkung der Freiheit sieht, da eine gemeinsame Identität ein gemeinsames Familienbild unterstreiche. Mehr noch: „Einer Person einen Namen streitig zu machen, der 20 Jahre lang im Rechtsverkehr in Verwendung war, ist ein Schildbürgerstreich.“

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Einer Person einen Namen streitig zu machen, der 20 Jahre lang im Rechtsverkehr in Verwendung war, ist ein Schildbürgerstreich.

Anwalt Raimund Hofmann

Gleichzeitig verwies er in seiner Beschwerde ans Landesverwaltungsgericht auf die Entscheidung des EGMR. Das Ergebnis: Das Gericht gab der Familie in diesem Jahr Recht. „Wir dachten, somit ist alles erledigt. Doch plötzlich hat sogar das Innenministerium eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis eingelegt“, versteht von Elling-Isola die Welt nicht mehr – mit der Begründung, das Landesverwaltungsgericht hätte Aktenteile nicht richtig gewürdigt. Somit liegt der Ball beim Verwaltungsgerichtshof.

Präzedenzfall
Als die Stadt Graz das „von“ strich

Bereits 2018 hat der Fall „Künsberg Sarre“ für Aufsehen gesorgt. Damals entfernte die Stadt Graz das „von“ im Familiennamen. Obwohl die Familie diesen Namen jahrzehntelang trug und er in sämtlichen Pässen so eingetragen war. Doch von heute auf morgen wurde er von Amts wegen gestrichen. Dagegen wehrten sich die betroffenen Brüder Maximilian und Thomas sowie dessen Frau Michaela und der gemeinsame Sohn Nikolaus. Schlussendlich entschied im Jänner 2023 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass der Name mit dem „von“ weiterzuführen sei, denn dies sei seit Jahrzehnten eben so geduldet worden – anderenfalls sehe man eine Verletzung der Grundrechte, insbesondere ortete man einen Eingriff ins Recht auf Privat- und Familienleben.

Politikerin trägt „Adelstitel“ mit Stolz
Zudem argumentierte die Familie, dass das „von“ ohnehin kein Adelstitel sei, sondern vielmehr durch die Wirren des Zweiten Weltkriegs und der kubanischen Revolution als Fantasiename entstand – was für den EGMR allerdings nicht von Relevanz war.

Auch NEOS-Politikerin und Nationalratsabgeordnete Martina von Künsberg Sarre gehört dieser Familie an, wie der Name schon sagt. Eine Weile verzichtete sie auf das „von“, switchte aber wieder. Weil das „von“ eben Teil ihres Namens sei, wie sie argumentierte.

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