Ein 57-Jähriger führte ein filmreifes Doppelleben: Einerseits war er der erfolgreiche Firmeninhaber und später Politiker, andererseits war er aber auch der zigfach vorbestrafte Betrüger – der 2019 aus dem Gefängnis abhaute. Dort muss er jetzt aber wieder hin, denn die Betrügerei konnte er nicht lassen.
Der Niederösterreicher hat ein beachtliches Vorstrafenregister: Sechs einschlägige Eintragungen hat er bereits, saß auch mehrere Jahre im Gefängnis. Bei seiner letzten Haftstrafe kehrte er 2019 nach einem Ausgang einfach nicht mehr in die Justizanstalt Sonnberg (NÖ) zurück. Bis 2025 war der 57-jährige Betrüger auf der Flucht.
Zig Alias-Namen
Doch anstatt in der Zeit unterzutauchen und so wenig Aufmerksamkeit wie möglich auf sich zu lenken, suchte er regelrecht das Rampenlicht. Der Mann mit zig Alias-Namen präsentierte sich als gut situierter Firmeninhaber. Und 2021 wurde er Mitbegründer der Partei „Ja zu Österreich“ (JAZUÖ). Für einen Antritt bei der Nationalratswahl reichte es aber nicht.
Ich habe mich nicht versteckt. Es hat mich niemand gesucht.
Der 57-jährige Niederösterreicher im Landl
Jetzt sitzt er wieder vor einem Schöffensenat im Wiener Landl. Der Vorwurf: Er soll Investitionen in die Partei durch Privatpersonen statt für einen Werbeauftritt in sein Privatleben investiert haben – in einen Laptop, ein Leasingauto und eine Vespa. Unter dem Vorwand der Parteienfinanzierung habe er drei Darlehensgeber um 190.000 Euro betrogen.
Also wird in einem zweitägigen Prozess die Entstehungsgeschichte und der versuchte Antritt bei der Nationalratswahl detailliert ergründet. Auch ein anderer Mitbegründer sagt via Videokonferenz als Zeuge aus; er sitzt in Dubai. Den Angeklagten kenne er schon seit Jahren, wusste auch von seiner letzten Haftstrafe. „Das hab‘ ich dann mitgekriegt, weil der Kontakt auf einmal abgerissen ist. Er hat mir glaubhaft vermittelt, dass er unschuldig zum Handkuss gekommen ist. Dass ihn jemand reingelegt hat.“ Zusammen gründeten sie dann 2021 die Partei.
„Es hat mich niemand gesucht“
Vor dem Schöffensenat sagt der 57-Jährige: „Ich habe mich nicht versteckt. Es hat mich niemand gesucht.“ Betrügereien streitet der Vorbestrafte vehement und ausschweifend ab. Mit den Partei-Investoren sei vereinbart gewesen, dass eine Rückzahlung der Gelder nur dann passiert, wenn sie einen Erfolg bei der Nationalratswahl feiern. Dass es gar nicht zu einem Antritt kommt, war letztlich unglücklich.
Ähnlich sieht das auch der Schöffensenat. Es hätte keine klaren Vereinbarungen gegeben. Die Vorsitzende Richterin spricht in einem Fall sogar von einem „Hochrisikoinvestment“.
Eine weitere Vorstrafe sammelt er trotzdem. Denn während seiner Zeit auf der Flucht soll er auch über 200.000 Euro von zwei Investoren seiner Holding in Zypern einbehalten haben – gefunden wurde diese Firma aber in keinem Register. Dafür wird er nicht rechtskräftig zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt.
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