Auch gegen die zweite Anklage wegen betrügerischer Krida hat der derzeit in U-Haft sitzende Immobilienjongleur René Benko Einspruch erhoben. Nun wird das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) mit dem Fall befasst. Damit ist bisher nur eine Anklage – ebenfalls wegen betrügerischer Krida – gegen den Tiroler rechtskräftig und wird Mitte Oktober verhandelt.
Benkos Ehefrau Nathalie, die erstmals der Komplizenschaft beschuldigt wird, hatte bereits vergangene Woche Einspruch gegen die Anklage erhoben. Es sei derzeit „nicht absehbar“, ob im Fall einer Abweisung des Einspruchs gegen die zweite Anklage diese ebenfalls am 14. und 15. Oktober angesetzten Prozess am Innsbrucker Landesgericht verhandelt wird, hieß es am Montag seitens des Landesgerichts. Es gilt eine Frist von mindestens acht Tagen zwischen Rechtskraft der Anklage und Prozess, erläuterte Gerichtssprecherin Birgit Fink zuletzt.
Bargeld und hochpreisige Uhren in Safe versteckt?
Bei der Klage geht es laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft um einen Schaden in Höhe von insgesamt 370.000 Euro. Konkret geht es um Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sowie zusätzlich elf hochpreisige Uhren sowie Manschettenknöpfe, Uhrenarmbänder und andere Gegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro. Die genannten Vermögenswerte sollen dabei in einem Tresor im Haus von Angehörigen verborgen gewesen sein. Die Mitangeklagte soll dabei geholfen haben. Der Strafrahmen liegt bei einem bis zehn Jahren Haft.
Benko befindet sich seit 24. Jänner in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft, diese wurde um zwei weitere Monate verlängert. Nächster Haftprüfungstermin ist spätestens der 6. Oktober.
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