Laut Erstgericht muss der Arzt der dreifachen Mutter die Anzahlung über 8000 Euro für die abgesagte Fettabsaugung zurückzahlen. Dieser Fall könnte Signalwirkung für die gesamte Branche haben.
Das neue Jahr hat für Vanessa Haller gut begonnen. Die 33-Jährige hat einen Prozess gegen ihren früheren Schönheitschirurgen gewonnen. Laut Urteil des Wiener Bezirksgerichts Innere Stadt muss der Arzt der dreifachen Mutter ihre Anzahlung für eine geplante Operation rückerstatten. „Das waren 8000 Euro, dazu kommen vier Prozent Zinsen“, freut sich die Niederösterreicherin.
Hallers Anwalt Ronald Bauer hatte vor Gericht unter anderem mit Sittenwidrigkeit argumentiert. „So hohe Stornokosten hätte der Arzt nicht verlangen dürfen, zumal dem Betrag keine entsprechende Leistung gegenüberstand, die diese absurd hohe Summe gerechtfertigt hätte.“
Ob der Arzt berufen wird oder nicht, ist noch offen, teilt seine Anwältin Eva Schmelz auf Anfrage mit.
Fettabsaugung letztlich nicht notwendig
Der Fall, über den die „Krone“ bereits im Sommer berichtet hatte, sorgte für Aufsehen. Frau Haller wollte sich einer Fettabsaugung unterziehen, die ihr von dem Arzt empfohlen worden war. Anlass war ein angebliches Lipödem, also eine chronische, schmerzhafte Fettverteilungsstörung. Betroffen waren bei ihr Arme und Beine. Der Eingriff hätte im August stattfinden sollen, doch die junge Mutter sagte den Termin bereits sechs Wochen zuvor ab.
Sie wollte noch einmal überprüfen lassen, ob eine OP tatsächlich notwendig sei: „Jeder Eingriff ist mit Risiken verbunden. Ich war verunsichert und wollte lieber abwarten, ob sich mein Zustand durch mehr Bewegung und eine gesündere Ernährung verbessert“, erklärt sie.
So hohe Stornokosten hätte der Arzt nicht verlangen dürfen.

Anwalt Ronald Bauer
Bild: zVg
Diese Entscheidung erwies sich als richtig: Seit dem Sommer hat sie 16 Kilogramm Gewicht verloren. Eine Fettabsaugung ist nicht mehr nötig. „Ich kann nur jedem raten, mehrere ärztliche Meinungen einzuholen und alles zu hinterfragen.“
Urteil mit Signalwirkung für die Branche
Der Fall wirft grundlegende Fragen auf und könnte Signalwirkung für die Branche haben: Wie hoch dürfen Stornogebühren bei medizinischen Eingriffen sein? Unter welchen Umständen ist ein Arzt berechtigt, bei einer Terminabsage ein Honorar zu verlangen? Während kurzfristige Absagen unter Umständen Kosten rechtfertigen können, ist die Rechtslage bei frühzeitigen Stornierungen anders zu beurteilen.
Fest steht: Solche Auseinandersetzungen schaden dem Vertrauen in medizinische Leistungen. Gewinne auf Kosten von Patienten und womöglich ihrer Gesundheit sind ethisch problematisch. Das Urteil könnte zumindest zu einem teilweisen Umdenken führen.
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