Haben Sie vielleicht auch noch alte Wiener Kurzparkscheine, die Sie gerne gegen neue eintauschen möchten? Das ist weiterhin auch gegen Aufzahlung auf den aktuellen Tarif nicht möglich. Unverständlich, meint Ihre Ombudsfrau. Auch Verkehrsjuristen üben Kritik an dieser Regelung!
Leser Gerald K. hat noch 30 nicht entwertete Halbstunden-Parkscheine für Wien im Auto liegen. Diese kann er sich aber nur mehr an den Hut stecken. Seit der letzten Preiserhöhung sind diese nicht mehr gültig. Denn in Wien gilt: Wer alte Parkscheine nicht innerhalb der Übergangsfrist von sechs Monaten verbrauchen kann, hat Pech gehabt.
Eine haarsträubende Situation. Immerhin erhält die Stadt durch den Kauf der Parkscheine schon im Vorhinein Geld. Hat man nun wie Herr K. keine Möglichkeit, die Kurzparkscheine zu verbrauchen, hat man einfach Pech. Der Autofahrer findet dafür deutliche Worte: „Ziemlich unsozial, für das soziale Wien“.
Regelung verfassungswidrig?
Für ÖAMTC-Rechtsexperten Matthias Nagler könnte die Regelung gar verfassungswidrig sein. Bei der Wiener Parkometerabgabe handle es sich um eine öffentliche Abgabe, die zum Zeitpunkt des Abstellens eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges zu entrichten ist. Mit dem Parkscheinkauf werde diese Abgabe praktisch im Vorfeld geleistet.
Dadurch werde de facto eine Gebühr vorab geleistet, ohne dass überhaupt eine Gebührenschuld eingetreten ist. Insbesondere der Umstand, dass eine Verlängerung der Gültigkeit nicht einmal durch Aufzahlung auf den aktuellen Tarif möglich ist, könnte seiner Einschätzung nach gegen die Verfassung verstoßen und einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum darstellen.
Insbesondere der Umstand, dass eine Verlängerung der Gültigkeit nicht einmal durch Aufzahlung auf den aktuellen Tarif möglich ist, könnte unserer Einschätzung nach verfassungswidrig sein und einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum darstellen.
ÖAMTC-Experte Matthias Nagler
Einfache Änderung
„Die Politik könnte das Problem jedoch ganz einfach lösen und im Gemeinderat die entsprechende Gesetzesstelle dahingehend abändern, dass eine Aufzahlung bei Tariferhöhung zulässig wäre. Die Abwicklung könnte problemlos über die Stadtkassen erfolgen, bei denen ja bereits jetzt Parkscheine verkauft werden. Eine echte Mehrbelastung ist also nicht zu erwarten“, so Nagler weiter.
Stadt Wien sieht nur Vorteile
Die Stadt Wien hält an der Regelung fest, wie man auf Anfrage Ombudsfrau betont. Nach Inkrafttreten einer Abgabenerhöhung verlieren erworbene Parkscheine erst nach sechs Monaten ihre Gültigkeit. Der frühere Umtausch bzw. die Rückgabe alter Parkscheine habe sich organisatorisch äußerst aufwendig gestaltet und habe erhebliche personelle Ressourcen gebunden.
Die derzeitige Regelung biete einen spürbaren Vorteil für die Bürger. Bei einer Erhöhung der Abgabe entfalle der früher erforderliche Umtausch – bereits erworbene Parkscheine können. Diese Praxis entspreche auch dem wiederholt geäußerten Wunsch vieler, die eine befristete Weiterverwendbarkeit der Parkscheine gegenüber einer verpflichtenden Rückgabe bevorzugen, so die zuständige Magistratsabteilung.
Die anderen bleiben über
Und jene, die wie Herr K. keine Gelegenheit haben, ihre Kurzparkscheine zu verwenden, bleiben halt über. Ob das wirklich bürgerfreundlich ist?
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