Weil ihre Dienststelle aufgelassen wird, wollte eine Bürogmeinschaft den Mietvertrag für ihre Kaffeemaschine kündigen. Was sich als schwierig erwies. Die Forderung bis Juli 2029: 4000 Euro!
Gerald B. aus Sigmundsherberg im Waldviertel hat gemeinsam mit seinen Kollegen schon vor Jahren einen Kaffeevollautomaten der Firma coffee perfect angemietet, der auch regelmäßig genutzt wurde. Nun soll der Standort seines Unternehmens aber bis Ende Oktober aufgelassen werden. Der Vertrag, der bis 23. Juli 2029 läuft, wurde von einem mittlerweise pensionierten Kollegen verlängert. Weil aber schon zum Zeitpunkt der Verlängerung eine Standortschließung im Raum stand, einigte man sich mit dem Kundenbetreuer der Firma darüber, dass ein frühzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag möglich sei, sollte das passieren.
Vorzeitiger Vertragsausstieg nicht möglich?
Coffe Perfect wollte davon aber nichts mehr wissen und stellte eine Forderung von 4000 Euro in Rechnung. Auf Nachfrage der Ombudsfrau-Redaktion nahm das Innsbrucker Unternehmen folgenderweise Stellung: „Eine vorzeitige Kündigung ist vertraglich nicht vorgesehen. Aufgrund der Standortschließung möchten wir jedoch aus Kulanz eine Lösung anbieten. Demnach kann das Vertragsverhältnis unter der vorgesehenen Kündigungsfrist von sechs Monaten zum 28. Februar 2026 gekündigt werden.“ Gerald B. erklärte sich damit einverstanden und bedankte sich bei uns für die Hilfe.
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