Das Datentransfer-Abkommen zwischen der EU und den USA ist nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) rechtens. Das Gericht wies am Mittwoch eine Klage ab, die auf eine Annullierung des Abkommens abzielte. Die Vereinigten Staaten hätten zum Zeitpunkt der Übereinkunft ausreichenden Schutz personenbezogener Daten zugesagt, hieß es zur Begründung.
In dem Verfahren vor dem zweithöchsten Gericht der Europäischen Union ging es um eine Klage des französischen Abgeordneten Philippe Latombe gegen das als „Data Privacy Framework“ (DPF) bekannte Regelwerk. Dieses ist die rechtliche Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten von Europa in die USA und ist für zahlreiche Unternehmen vom Technologiekonzern bis zum Mittelständler von entscheidender Bedeutung.
Latombe hatte in seiner im September 2023 eingereichten Klage argumentiert, dass die Daten von EU-Bürgern in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Geheimdiensten geschützt seien. Die Garantien in den USA hinsichtlich der Sicherheit der verarbeiteten Daten seien nur mangelhaft, hatte er erklärt.
Vorausgegangene Vereinbarungen gekippt
Dem Data Privacy Framework waren in den letzten Jahren zwei Vereinbarungen vorausgegangen, die beide vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt worden waren. Die als „Safe Harbor“ bekannte Regelung kippte der EuGH 2015, da sie keinen ausreichenden Schutz vor Massenüberwachung bot. Auch das Nachfolgeabkommen „Privacy Shield“ wurde 2020 von den Richtern verworfen.
Grund war, dass US-Geheimdienste weiterhin weitreichenden Zugriff auf die Daten von EU-Bürgern hatten, ohne dass diesen ein wirksamer Rechtsschutz zur Verfügung stand. Mit dem neuen Abkommen sollten diese Mängel behoben werden. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach ihrer Zustellung Berufung vor dem EuGH eingereicht werden.
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