Grundbesitzer im Südburgenland erhielten diese Woche Post vom Land. Es sind die ersten Bescheide für die Baulandsteuer. Der Streit um die neue Abgabe wird nun zum Fall für die Gerichte.
Die Bescheide werden derzeit bezirksweise an die Grundbesitzer im ganzen Land ausgeschickt. Fällig wird die Abgabe für nicht genutzten Baugrund. Wie berichtet, gibt es aber zahlreiche Ausnahmeregelungen, etwa für Kinder und Enkel unter 45 Jahren oder gewerbliche Erweiterungsflächen.
Wir werden zunächst Beschwerden gegen die Bescheide einbringen. Unser Ziel ist eine Prüfung durch das Höchstgericht.
Thomas Schreiner, Präsident des ÖHGB-Landesverbands Burgenland
Bild: zVg
„Riesen-Katalog an Punkten vorbereitet“
Nach der politischen Umsetzung beginnt nun ein juristisches Tauziehen. Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB) wird Beschwerden einbringen, die an das Landesverwaltungsgericht gehen. „Wir haben einen Riesen-Katalog an Punkten vorbereitet, mit dem wir die Abgabe bekämpfen werden“, kündigt Thomas Schreiner, Präsident des ÖHGB-Landesverbands Burgenland, an.
So würde es gleichheitswidrige Ausnahmen ohne sachliche Rechtfertigung geben, etwa für das Land, Körperschaften oder Kirchen. Dabei ortet man auch einen Verstoß gegen das EU-Beihilfenrecht, weil etwa die Burgenland Energie davon profitiere. Ebenso sieht der ÖHGB eine Altersdiskriminierung kinderloser oder älterer Grundeigentümer sowie eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung. Ziel sei es, dass zu einer Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof kommt, so Schreiner. Allerdings haben die Einsprüche keine aufschiebende Wirkung, die Abgabe muss also zunächst bezahlt werden.
Landesratsbüro zeigt sich „gelassen“
„Mit der Baulandmobilisierungsabgabe wollen wir leistbaren Baugrund für Jungfamilien ermöglichen“, teilt das Büro von Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) mit. Zugleich wird erneut darauf verwiesen, dass es ähnliche Abgaben bereits in anderen Bundesländern gibt. Man sehe den angekündigten rechtlichen Schritten „gelassen entgegen“, so das Landesratsbüro.
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