U-Ausschuss zu Corona

FPÖ wendet sich jetzt an Verfassungsgerichtshof

Innenpolitik
10.07.2025 10:39

Ein FPÖ-U-Ausschuss soll sich mit diversen Corona-Maßnahmen und dem Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek befassen. Personalia sind bisher nicht entschieden, die FPÖ hatte 13 Mitglieder vorgeschlagen (je vier von ÖVP, FPÖ, drei SPÖ, je eines von NEOS und Grüne).

Die Koalitionsfraktionen haben das Verlangen aber bestritten. So stützt sich die ÖVP auf ein Rechtsgutachten von Christoph Bezemek und Mathis Fister, die ein rechtlich korrektes Ansuchen der Freiheitlichen bestreiten. Laut U-Ausschuss-Regeln muss der Untersuchungsgegenstand ein „bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes“ sein. Den erkennt Bezemek nicht. Seiner Einschätzung nach bleibt der Untersuchungsgegenstand vage und unbestimmt.

Die SPÖ stößt sich an der Vermengung zweier völlig unterschiedlicher Themen. Die Grünen orten „einige Formalfehler“ im Antrag der FPÖ, räumten dem Recht auf Kontrolle aber Vorrang ein. Mit Koalitionsmehrheit wurde entschieden, das Verlangen der Freiheitlichen als unzulässig zurückzuweisen. 

Hafenecker: „Vorgangsweise skandalös“
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker bezeichnete die Vorgangsweise der Fraktionen als „skandalös“. Im vergangenen Jahr habe die ÖVP kurz vor der Nationalratswahl mithilfe der Grünen einen Untersuchungsausschuss eingerichtet, „nur um der FPÖ und Herbert Kickl“ zu schaden. Dieser U-Ausschuss sei „verfassungswidrig“ gewesen. Es handle sich daher um eine „abstoßende Doppelmoral“.

Nun soll der Verfassungsgerichtshof (VfGH) darüber entscheiden, ob der U-Ausschuss zu den diversen Corona-Maßnahmen und zum Tod von Pilnacek stattfinden kann oder nicht. Für das Anfechten der Entscheidung des Geschäftsordnungsausschusses haben die Freiheitlichen 14 Tage Zeit. Die Frist beginnt am Freitag (mit Beginn der Debatte über den Bericht im Plenum) zu laufen. Für die Entscheidung hat der VfGH dann vier Wochen Zeit. Die Angelegenheit werde geklärt, kündigte Hafenecker am Donnerstag an.

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