Der von der FPÖ geplante U-Ausschuss zu Corona-Maßnahmen und dem Tod von Sektionschef Christian Pilnacek lässt wohl noch ein wenig auf sich warten. Die Koalition will das Verlangen blockieren. Die FPÖ kündigte jetzt an, den Verfassungsgerichtshof einzuschalten, falls der Antrag abgelehnt werde.
Man wolle das Verlangen der FPÖ „bestreiten“, erklärte VP-Fraktionschef Andreas Hanger. Er stützt sich dabei auf Gutachten. Für Hanger sprechen die beiden von der ÖVP in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten eine eindeutige Sprache. Die FPÖ müsse das Verlangen so gestalten, dass es rechtlich entspreche.
Laut U-Ausschuss-Regeln muss der Untersuchungsgegenstand ein „bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes“ sein. Den erkennt Christoph Bezemek in seinem Gutachten nicht. Seiner Einschätzung nach bleibt der Untersuchungsgegenstand vage und unbestimmt. Mathis Fister schrieb das zweite Gutachten, er nennt das Verlangen unzulässig, weil es weder einen „bestimmten“ noch einen „abgeschlossenen“ Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes betrifft.
Hanger schlägt zwei getrennte U-Ausschüsse vor
Konkret schlägt Hanger jetzt vor, die zwei verschiedenen Themen in je einem eigenen Untersuchungsausschuss abzuhandeln, die dann hintereinander stattfinden würden. Der VP-Fraktionschef betonte, ihm sei wichtig, dass der rechtliche Rahmen respektiert werde. Das Recht einer Minderheit einen Ausschuss einzubringen, werde respektiert – „doch alles im Rahmen der rechtlichen korrekten Abhandlung“.
Eingebracht wurde das Verlangen von der FPÖ bereits im Mai. Dabei soll es eben einerseits um die Ermittlungen zum Tod des einstigen Justiz-Sektionschefs Pilnacek gehen, andererseits um die Coronamaßnahmen der Regierung. Als thematische Klammer soll dabei eine angebliche „Einschüchterung“ von Kritikern etwa durch das Innenministerium dienen.
FPÖ will VfGH einschalten
Die FPÖ reagierte am Dienstag gelassen auf die Ankündigung. Man werde im Falle einer Ablehnung den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bemühen, der innerhalb von vier Wochen eine Entscheidung zu treffen hat, kündigte der freiheitliche Generalsekretär Christian Hafenecker bei einer Pressekonferenz an. Um die im August erwartete Entscheidung sofort umzusetzen, könnte die FPÖ dann laut Hafenecker eine Sondersitzung des Nationalrats verlangen.
Sollte der VfGH den Gegenstand wider FPÖ-Erwarten als verfassungswidrig einstufen, werde man eben zwei U-Ausschüsse – einen zur Causa Pilnacek, einen zu Corona – hintereinander durchführen. Dass Hanger die Notwendigkeit für zwei U-Ausschüsse gegen die ÖVP selbst eingeräumt habe, begrüße er sehr, meinte Hafenecker ironisch. Weiter einsetzen will sich die FPÖ bis zum Herbst außerdem für die Möglichkeit einer Videoübertragung aus U-Ausschüssen.
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