In Österreich existieren etwas mehr als 3000 Privatstiftungen, großteils aus dem Umfeld vermögender Unternehmerfamilien. Die Regierung will es den Vermögensbunkern nun etwas ungemütlicher machen. Ab 1. Jänner werden die Steuersätze erhöht, Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) kündigt zudem mehr Kontrollen an.
Das Vermögen, das in österreichischen Privatstiftungen schlummert, wird vom Finanzministerium auf etwa 70 Milliarden Euro geschätzt. Ziel bei der Gründung von entsprechenden Stiftungen ist es eigentlich, Vermögen für bestimmte fremd- oder eigennützige Ziele zu bilden und die Verwendung der Mittel an den Willen des Stifters zu binden.
Benkos Schattenreich der Stiftungen
Doch nicht immer heiligt der Zweck hier die Mittel, zuletzt sorgten besonders die Privatstiftungen aus dem Umfeld des gefallenen Finanzjongleurs René Benko für Aufsehen. Es besteht der Verdacht, dass diese Stiftungen, welche sich teils im Inland, teils im Ausland befinden, dazu benutzt wurden, Vermögen vor dem Zugriff des Masseverwalters zu verbergen oder sogar Investoren zu täuschen (Stichwort „Geldkarussell“ – wir berichteten).
Für Benko gilt die Unschuldsvermutung, er betonte immer wieder, keinen Zugriff auf das Stiftungsvermögen zu haben. Ermittler sehen das anders, besonders in der oftmals erwähnten Laura Privatstiftung soll Benko Unterlagen, E-Mails und Chatnachrichten zufolge quasi „Alleinherrscher“ gewesen sein. Angeklagt wurde er allerdings bislang deswegen nicht.
Eigentlich als Schutz für Familienunternehmen gedacht
Prinzipiell kann eine Privatstiftung zu jedem erlaubten Zweck (also z.B. auch zur Selbstbegünstigung des Stifters, aber auch gemeinnützig) errichtet werden. Es muss ihr ein Vermögen von zumindest 70.000 Euro gewidmet werden. Erträge daraus kommen etwa aus Gewinnausschüttungen oder Mieteinnahmen – auch Immobilien können in Stiftungen übertragen werden. Als ursprünglich angedachte Motivation für eine Gründung gilt z.B., über die Stiftung eine aufgrund der Erbfolge drohende Zersplitterung und Teilung von Familienunternehmen zu verhindern.
Eingangssatz steigt von 2,5 auf 3,5 Prozent
Seit 2008 liegt der Stiftungssteuereingangssatz bei 2,5 Prozent. Mit 1. Jänner wird er nun auf 3,5 Prozent erhöht. Zudem wird auch das Stiftungseingangssteueräquivalent im Grunderwerbsteuergesetz für Erwerbsvorgänge von Privatstiftungen von 2,5 auf 3,5 Prozent angehoben.
Stiftungen unterliegen im Rahmen der laufenden Besteuerung einer Zwischensteuer und der regulären Körperschaftssteuer. Ab dem Veranlagungsjahr 2026 erhöht sich die Zwischensteuer deutlich von 23 auf 27,5 Prozent. Das mag auf den ersten Blick nicht viel erscheinen, doch immerhin erhofft sich das Finanzministerium durch diese Änderungen pro Jahr 33 Millionen für die Budget-Konsolidierung.
Steuerpflicht wird ausgeweitet
Ausgeweitet wird die Steuerpflicht. Künftig unterliegen ihr auch Zuwendungen von ausländischen Stiftungen, die mit einer privatrechtlichen Stiftung (und nicht lediglich mit einer österreichischen „Privatstiftung“) vergleichbar sind. Gemeinnützige Stiftungen sind freilich ausgenommen.
Eine höhere Besteuerung der Privatstiftungen sei nicht zuletzt aus Gerechtigkeitsgründen wichtig, argumentiert Finanzminister Markus Marterbauer. Denn alle müssten ihren Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten, gerade auch die obersten Einkommensgruppen.
Mehr Kontrollen, zusätzliche Meldepflichten
Dem Finanzministerium stehen dabei als Registerbehörde auch Kontroll-Möglichkeiten zu. Auf Basis der „risikoorientierten Fallauswahl“ wird bei Privatstiftungen überdurchschnittlich oft geprüft, ob mit den gemeldeten Eigentümern alles seine Richtigkeit hat. Im Jahr 2024 gab es 113 solcher Prüfungen – das heißt, in einem Jahr wurden knapp vier Prozent der Stiftungen überprüft. Die Ergebnisse zeigten laut Finanzressort eine recht gute Melde-Compliance der Privatstiftungen. Für das Ministerium lässt dies darauf schließen, dass die Kontrolle wirkt.
Bereits seit 1. Dezember gelten zusätzliche Meldepflichten für Privatstiftungen. In Ergänzung dazu gibt es auch Finanzstraftatbestände: werden die neuen Sorgfalts- und Meldepflichten verletzt, können diese – abhängig vom konkreten Vergehen – mit Geldstrafen zwischen 25.000 und 200.000 Euro sanktioniert werden.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.