Kommt es zu Kürzungen bei Verordnungen oder nicht? Diese Frage wollte man geklärt haben. Das gelang bisher nicht ganz.
Sechs statt vormals zehn Einheiten sollen nun standardmäßig etwa von Ärzten für Physiotherapie verordnet werden. So viel wie möglich an unnötigen Kosten sollen gespart werden. Stichwort Ökonomiegebot. Ob das auch Heilmassagen und Lymphdrainagen betrifft, wollte Sigrid Wesiak, Sprecherin des Bundesverbandes der Heilmasseure und medizinischen Masseure Österreichs von der ÖGK wissen. „Es melden sich viele Kollegen, aber auch Ärzte bei mir. Sie alle wollen wissen, was nun gilt“. Die ÖGK habe bisher auf keine Anfrage schriftlich reagiert. Telefonisch erhalte man unterschiedliche Auskünfte. Die steirische Masseurin bat deshalb die Ombudsfrau um Hilfe.
Nicht notwendige Behandlungen sollen vermieden werden
Uns gegenüber hat sich die Gesundheitskasse nur bedingt auskunftsfreudiger gezeigt. Die ÖGK habe vor einigen Wochen ein Rundschreiben an zuweisende Ärzte verschickt, ließ man uns wissen. Dieses habe sich auf die Zuweisungen zur Physiotherapie bezogen. Es gehe dabei nicht darum, Versicherten Leistungen, die sie medizinisch benötigen, zu kürzen. Dennoch sei es wichtig, darauf hinzuweisen, dass es nicht notwendige Behandlungen zu vermeiden gelte.
Fehlende Informationen zu Heilmasseuren
Einen weiteren Vorwurf des Bundesverbandes, nämlich dass die Heilmasseure auf der Webseite der ÖGK überhaupt nicht vorkommen, gesteht die Kasse ein. Es stimme, dass über die Leistungen von Heilmasseuren auf der Website nicht extra informiert werde. Man werde hier die Informationen entsprechend verbessern.
Keine konkreten Zahlen
Konkrete Zahlen zu den Verordnungen wollte man der Ombudsfrau gegenüber nicht nennen. Auf eine zweite Anfrage hieß es nur: „Die Leistungserbringung für die Krankenbehandlung unterliegt grundsätzlich dem Ökonomiegebot. Heilmasseure sind keine Vertragspartner. Die ÖGK leistet zur Behandlung einen Zuschuss. Für die bezuschusste Behandlung gilt der Grundsatz, dass diese ausreichend und zweckmäßig sein muss, jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten darf.“ Alles klar?
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