Abzocke auf Mallorca

Keine Vorspeise bestellt: „Strafgebühr“ für Gäste

Viral
20.05.2025 14:34

Zwei Gäste eines beliebten Restaurants auf der Baleareninsel Mallorca staunten nicht schlecht, als sie nach der Bezahlung der Rechnung auf dieser eine „Extragebühr“ für nicht bestellte Vorspeisen aufgeführt fanden. Auf ihre Nachfrage hin zeigten sich Angestellte ahnungslos ... Versuchte Abzocke oder nur ein Versehen?

In Teilen Italiens muss man sich mit dem Coperto arrangieren, auf Mallorca nun offenbar mit „Servicepauschalen“. Die werden jedoch nicht für Brot, Geschirr und Servietten verrechnet, sondern für die Nicht-Konsumation von Appetithäppchen. Zumindest ein Fall wurde jetzt bekannt.

Gebühr für „No Starter“
Da bleibt so manchem Urlauber der Bissen im Halse stecken: Zwei Gäste sollten zwei Euro zusätzlich zahlen, weil sie keine Vorspeise bestellt hatten. Auf der Rechnung wurde die Gebühr unter dem Posten „No Starter“ angeführt.

„Wir forderten die Rechnung an, bezahlten und als mein Begleiter einen Blick auf den Beleg warf, bemerkte er die zusätzliche Gebühr für die fehlende Vorspeise“, berichtet einer der betroffenen Gäste der spanischen Zeitung „Ultima Hora“.

Person gab sich ahnungslos
Auf Nachfrage zeigte sich das Personal ahnungslos. Der Kellner gab vor, nur Spanisch zu sprechen, eine herbeigerufene Kollegin schien ratlos. Ihr sei der Rechnungsposten nicht bekannt. Schließlich erstattete sie den beiden die zwei Euro und entschuldigte sich.

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Ich hatte das Gefühl, das Credo lautet: Wenn es klappt, klappt es.

Einer der „angefressenen“ Gäste

Zuvor hatte sie laut dem Bericht jedoch versucht, Ausreden zu finden, ärgert sich der – wohl einmalige – Restaurantbesucher. Der Geschäftsführer des Lokals war laut ihm nicht vor Ort und konnte keine Stellungnahme abgeben.

Kein Hinweis in Speisekarte
„Ich hatte das Gefühl, das Credo lautet: Wenn es klappt, klappt es“, zeigt man sich „angefressen“. Hinweis in der Speisekarte gab es nämlich keinen.

Gebühr unzulässig
Ein Sprecher der örtlichen Verbraucherzentrale deklariert die Gebühr als nicht zulässig: „Wenn die Vorspeise nicht bestellt wurde und nicht in einem festgelegten Angebot enthalten ist, kann das Restaurant sie nicht in Rechnung stellen.“

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