Im März angezeigt

Papst muss sich auch eigener Vergangenheit stellen

Ausland
08.05.2025 20:05

Der ehemalige US-Kardinal Robert Francis Prevost muss sich nicht nur zahlreichen Problemen stellen, sondern auch seiner eigenen Vergangenheit. Papst Leo XIV. ist einer von sechs prominenten Kardinälen, die im März dieses Jahres von der internationalen Missbrauchsopfer-Vereinigung Snap angezeigt wurden.

Snap steht für Survivors Network of those Abused by Priests (Netzwerk von Überlebenden, die von Priestern missbraucht wurden). Die Organisation wurde 1989 in den USA gegründet, ist weltweit vernetzt und beruft sich in ihrer Anzeige überwiegend auf Medienberichte. In diesen wird dargelegt, dass die genannten Kardinäle in ihrer Zeit als Diözesanleiter sexuellen Missbrauchsvorwürfen gegen Priester und Kirchenmitarbeiter nicht zügig oder umfassend genug nachgegangen seien, sie vertuscht oder die mutmaßlichen Täter nicht hart genug bestraft hätten.

Die Anzeigen waren an Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin und die Leiter weiterer Behörden im Vatikan gerichtet. Nach Auffassung von Snap handelt es sich um Meldungen gemäß dem Papsterlass „Vos estis lux mundi“ (Ihr seid das Licht der Welt) vom 25. März 2023. Die Anzeigeschreiben sind auf den 25. März 2025, den zweiten Jahrestag der dauerhaften Inkraftsetzung des Papsterlasses, datiert.

Nach diesem Gesetz kann „jeder“ im Vatikan Anzeige erstatten, der Kenntnisse über Straftaten im Zusammenhang mit dem sexuellen Missbrauch durch Kleriker erhält. Strafbar ist in diesem Sinne auch, wenn zivile oder kirchenrechtliche Untersuchungen „beeinflusst“ oder „umgangen“ werden.  Damit wurde erstmals der Versuch der Vertuschung von Straftaten auch im Kirchenrecht unter Strafe gestellt.

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