Opfer war erst 15
Mädchen während Flug in die Schweiz vergewaltigt
Auf einem Flug von Mumbai nach Zürich ist ein 15-jähriges Mädchen von einem 44-jährigen Geschäftsmann sexuell missbraucht worden. Der Inder wurde nun wegen Vergewaltigung schuldig gesprochen – trotz einer Gesetzesverschärfung im Vorjahr in der Schweiz fasste dennoch eine relativ milde Strafe aus.
Der Vorfall geschah bereits im März dieses Jahres während eines neunstündigen Fluges mit Swiss International Air Lines, nun musste er sich laut „Tagesanzeiger“ vor dem Bezirksgericht Bülach dafür verantworten.
Der 44-Jährige saß während des Nachtfluges neben dem späteren Opfer – die beiden hatten eine kurze oberflächliche Unterhaltung geführt, ehe das Mädchen einschlief. Danach nahm der verheiratete Inder sexuelle Handlungen an der 15-Jährigen vor.
Angeklagter vor Gericht: „Es ging mit mir durch“
Als Entschuldigung für sein verwerfliches Handeln erklärte der Beschuldigte vor Gericht: „Es ging mit mir durch.“ Erst danach habe er erkannt, dass er einen Fehler gemacht habe. Er räumte ein, dass das Mädchen nicht in die Handlungen eingewilligt habe.
Der Fall sorgt für Aufsehen, da das neue Sexualstrafrecht, dass seit Juli 2024 gilt, zur Anwendung kam. Dabei gilt: „Nein heißt nein.“ Es wird als Vergewaltigung gewertet, wenn ein Opfer durch Worte oder Gesten zeigt, dass es mit einer sexuellen Handlung nicht einverstanden ist, und nicht nur bei erzwungenem Geschlechtsverkehr. Somit werden auch beischlafähnliche Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, als Vergewaltigung gewertet.
Auch ein Schockzustand reicht laut der neuen Gesetzeslage als Zeichen der Ablehnung aus. Die 15-Jährige gab an, sie sei in dem Moment des Übergriffs außerstande gewesen, sich zu wehren. „Sie ließ den Übergriff deshalb wort- und regungslos über sich ergehen“, hieß es in der Klage.
Richter: Strafe „knapp angemessen“
Der Inder wurde – wie von der Staatsanwaltschaft gefordert – wegen Vergewaltigung und sexueller Handlungen mit einem Kind verurteilt. Er fasste eine bedingte Haftstrafe von 1,5 Jahren aus. Der Richter räumte ein, dass die Strafe eher tief, aber „knapp angemessen“ sei. Zudem wurde der Inder mit einem Landesverweis von fünf Jahren bestraft und darf lebenslang keine Tätigkeit mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen ausüben.
Der 44-Jährige, der seit dem Vorfall im März in Sicherheitshaft saß, wurde nach dem Urteil entlassen und zur Abschiebung an das Migrationsamt übergeben. Er muss zudem 9000 Schweizer Franken für das Verfahren zahlen.
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