Weil Regierungsbildungen immer schwieriger geworden waren, trägt seit 1929 der amtierende Bundespräsident die Verantwortung dafür. Doch eigentlich wollten die Gründerväter der Republik keinen starken Präsidenten, sondern lediglich einen „Staatsnotar“.
Wenn es etwas gab, das die Gründerväter der Republik auf jeden Fall vermeiden wollten, dann einen „Ersatzkaiser“. Nichts sollte nach dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie und der Ausrufung der Republik Deutschösterreich im Herbst 1918 an die alte Praxis erinnern, als ein Kaiser eine Regierung von seinen Gnaden, also „von oben herab“, ernannt hatte. Die Bundesverfassung von 1920 sah daher kein starkes Staatsoberhaupt, sondern nur einen Präsidenten als „Staatsnotar“ vor, der das ordnungsgemäße Zustandekommen von Gesetzen bestätigen sollte.

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