Eine 54-jährige Tirolerin setzte sich im August des Vorjahres betrunken ins Auto, weil sie mit ihrem Hund in der Nachbargemeinde Gassi gehen wollte. Ein schwerer Unfall war die Folge. Nun saß die Frau in Innsbruck vor Gericht – und wurde verurteilt.
Die zierliche Frau wirkte bei der Verhandlung so, als ob sie kein Wässerchen trüben könnte. Dabei dürfte die Tirolerin aber zumindest recht trinkfest sein: An einem Hochsommertag im August des Vorjahres setzte sie sich mit 2,88 Promille in ihr Auto.
„Ich wollte mit meinem Hund spazieren gehen“, erzählte sie vor Richterin Helga Moser. Zum Gassigehen sei sie dafür – wie üblich – in ihre Nachbargemeinde gefahren. Doch auf der L300 bei Aschau im Zillertal rammte die Angeklagte mit ihrem Wagen einen Radfahrer, der dabei unter anderem eine Fraktur des Schlüsselbeins sowie ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt und nach wie vor nicht arbeitsfähig ist.
Von einer Schmerztablette und einer Flasche Wein bekommt man nicht fast drei Promille zusammen.
Richterin Helga Moser
„Ich habe aber wirklich nur eine Flasche Wein getrunken und eine Schmerztablette genommen“, meinte die 54-Jährige. Richterin Moser glaubte ihr nicht: „Davon bekommt man nicht fast drei Promille zusammen, der Wert war schon heftig.“
An unbedingter Haftstrafe vorbeigeschrammt
Am Ende schrammte die Zillertalerin knapp am Gefängnis vorbei. Über sie wurden – bereits rechtskräftig – vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 12.000 Euro verhängt. „Ich glaube Ihnen das mit der einen Flasche Wein einfach nicht“, wiederholte die Richterin bei der Urteilsbegründung.
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