Online-Hetze

F: Twitter gibt Justiz Absender illegaler Tweets preis

Web
12.07.2013 16:19
Nach monatelangen juristischen Auseinandersetzungen hat Twitter Frankreich Daten zu Absendern antisemitischer Tweets herausgegeben. Die "Daten zur Identifizierung einiger Urheber" antisemitischer Botschaften seien der französischen Justiz übergeben worden, teilte der Kurznachrichtendienst am Freitag mit. Twitter beugt sich damit Urteilen französischer Gerichte, die eine Herausgabe der Angaben verlangt hatten.

Die jüdische Studentenorganisation UEJF sowie mehrere Anti-Rassismus-Vereinigungen hatten im November in Frankreich wegen der Verbreitung antisemitischer Tweets wie "Ein guter Jude ist ein toter Jude" ein Eilverfahren gegen Twitter angestrengt. 

Twitter nahm die beanstandeten Nachrichten zwar aus dem Netz, weigerte sich aber, die Absender bekannt zu geben. Die Daten würden von dem Unternehmen in den USA gesammelt und aufbewahrt, argumentierte Twitter. Um sie zu erhalten, müsse sich die französische Justiz an die US-Justizbehörden wenden.

Mit der Herausgabe der Daten seien die gerichtlichen Auseinandersetzungen mit den Klägern beigelegt, erklärte nun Twitter. Der US-Konzern und einer der Kläger, die Anti-Rassismus-Gruppe Licra, erklärten, ihre Zusammenarbeit künftig "aktiv" fortsetzen zu wollen, um "unter Achtung der jeweiligen nationalen Gesetze gegen Rassismus und Antisemitismus zu kämpfen".

"Großer Sieg im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus"
Der Vorsitzende der Studentenorganisation UEJF, Jonathan Hayoun, sprach von einem "großen Sieg im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus" und gegen "das Gefühl der Straflosigkeit im Internet". "Diese Abmachung erinnert daran, dass man im Internet nicht alles machen kann. Twitter wird nicht mehr ein Boulevard für Rassisten und Antisemiten sein, wo ihre Anonymität durch die sozialen Netzwerke geschützt wird."

Millionenforderung vom Tisch
Der Kurznachrichtendienst war im Jänner von einem Gericht zur Herausgabe der Daten verdonnert worden, ein Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil Mitte Juni. Zwischenzeitlich hatte die UEJF Twitter auf die Zahlung von 38,5 Millionen Euro verklagt, weil das Unternehmen die Absender der antisemitischen Tweets nicht nennen wollte. Diese Forderung ist nun vom Tisch.

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