Sie war betrunken, stürzte, verletzte sich – und wurde in diesem Zustand auch noch von einem Mann ausgenützt und unsittlich berührt: Wegen Missbrauch einer wehrlosen Person wurde ein Rumäne am Montag in Graz zu einer Geldstrafe und Haft auf Bewährung verurteilt.
Es begann eigentlich gut gemeint. Der Rumäne bot sich nach einer Feier in einer Heimgartenanlage an, eine schwer betrunkene Grazerin nach Hause zu begleiten. „Sie ist stark getorkelt, konnte sich kaum auf den Beinen halten“, schildert Staatsanwalt Otto Ferrari. Zu allem Übel stürzte die Frau kurz vor dem Ziel mit voller Wucht auf den Asphalt und zog sich eine Gehirnblutung zu.
„Doch statt die Rettungskräfte zu rufen, nütze der Angeklagte die Situation aus“, ergänzt der Ankläger. Der 46-Jährige hievte das bewusstlose Opfer auf eine Streusalzkiste und berührte es unsittlich. Eine Zeugin wurde von ihrer Wohnung aus auf den Missbrauch aufmerksam, schlug Alarm und machte Fotos mit dem Handy.
„Weit entfernt, schlechte Lichtverhältnisse“
„Mein Mandant fand die Frau nach der Feier, wo sehr, sehr viel Alkohol getrunken wurde, im Gebüsch. Er hat ihr aufgeholfen und sie, weil sie schwer wie ein großer Sack war, auf diese Kiste gehievt.“ Die Zeugin, die 30 Meter entfernt war, hätte das bei miserablen Lichtverhältnissen ausschweifend interpretiert. Allerdings würde der Angeklagte auch nicht leugnen, das Opfer berührt zu haben.
Er gestand schlussendlich auch gegenüber der vorsitzenden Richterin Catherine Farmer die Berührungen, allerdings nur oberhalb der Kleidung – was rechtlich einen geringeren Strafrahmen bedeutet. Der Rumäne entschuldigte sich und übergab dem Opfer, das sich aufgrund der erlittenen Verletzungen am Kopf an nichts erinnern kann, gleich 400 Euro Schmerzensgeld. 600 Euro sagt er der Frau noch zu.
2040 Euro Geldstrafe
Das Schöffengericht verurteilte den Mann aufgrund der Milderungsgründe (reumütiges Geständnis, unbescholten) und den nicht vorhandenen Erschwerungsgründen zu 2040 Euro Geldstrafe und zehn Monaten auf Bewährung. Weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, erbat sich der Angeklagte drei Tage Bedenkzeit.
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