Nach Schließung des bekannten Streamingportals sorgte der Mann laut GVU bei anderen, aktuell aktiven Streaming- und Downloadangeboten im Internet für kontinuierlichen Nachschub an unauthorisierten Kino- und Spielfilmen. So soll er die urheberrechtlich geschützten Inhalte auf einschlägige Onlinespeicherdienste hochgeladen und die Links zu den Dateien anschließend an illegale Portale wie movie2k weitergegeben haben.
Bei der bereits am vergangenen Mittwoch erfolgten Durchsuchung wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen wurden der Rechner sowie diverse Speichermedien sichergestellt. Der Verdächtige habe kooperiert und "seinen Tatbeitrag vollumfänglich eingeräumt", sagte Wolfgang Klein, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden. Deswegen blieb er zunächst auf freiem Fuß.
Die Maßnahme wurde von der Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen des weiterhin andauernden kino.to-Verfahrens geleitet, welches die GVU durch einen Strafantrag am 28. April 2011 initiiert hatte. Wie es mit der Strafbarkeit solcher Uploader aussehe, wolle man Klein zufolge nun prüfen.
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